Samstag, 9. Januar 2021

!!! Maßnahmen im Ampelsystem !!!

 Die Maßnahmen im Ampelsystem auf den Kanaren wurden in der Pandemie-Zeit schon ein paar Mal geändert Von mir wird es aktualisiert sobald ich etwas neues lese. 

 Zudem kann es sich jederzeit ändern, von daher Angaben ohne Gewähr

 überarbeitet am  18.02.2022

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!!!!Diese vier Stufen-Maßnahmen wurden mit Beschluss vom 18.02.2022 aufgehoben, zu nur noch zwei Stufen zusammengefasst und überarbeitet!!!!

 

Aufgehoben!

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Mit  Datum vom 15.12.2021 gibt es gesonderte Maßnahmen (Zugangsbeschränkungen/3G Regeln) in den Stufen 3 und 4.

klick hier




Unabhängig von den Ampelstufen gelten für alle diese Maßnahmen:

 

Die Maskenpflicht gilt  grundsätzlich immer in Innenräumen  so wie auch im Freien  für alle Personen ab 6 Jahren. Ausnahmen: Einzelsport, Bewegung in Naturräumen (Berge etc.), liegend am Strand, mit Attest

Die allgemeine Abstandspflicht beträgt mindestens 1,5 Meter.
 

Ein Rauchverbot in Gastronomie und der Öffentlichkeit, letzteres immer dann wenn man läuft oder kein Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann. Wenn man irgendwo auf der Bank sitzt ist das Rauchen möglich.
 

Das Essen und Trinken während dem Gehen ist untersagt.
 

Zuschauer in Stadien sind seit August in ganz Spanien wieder erlaubt,
aktuell mit maximal 85 % im Außenbereich und 75 % im Innenbereich

Alle Geschäfte und Gastronomiebetriebe dürfen, unabhängig der Warnstufe, öffnen.

Auf allen Warnstufen darf bei kulturellen Veranstaltungen mit maximal 85 % im Außenbereich und 75 % im Innenbereich belegt werden.

3-G-Regel: Wieder nur noch freiwillige Nutzung von EU-Covid Zertifikaten in diversen Betrieben (auch für Inseln der Warnstufe 3 & 4), somit wieder Vorteile. Die 3 G Regel ist gestrichen worden, auch freiwillig nicht mehr auszuführen.


Einreisebestimmungen nach Spanien allgemein: Hier gilt es sich vorab entsprechend im Anreise- sowie im Heimatland bezüglich der Rückkehr zu erkundigen. Wie die Pandemiezeit gezeigt hat kann es sich täglich ändern, und somit möchte ich diese in diesem Post nicht ausführen.


 

Covid19 Tests/ Nachweis-Pflicht für Hotels und Ferienunterkünfte: 

Dies sowie Nachweise sind seit dem 16.Oktober 2021 nicht mehr notwendig. Vorerst wurde es  bis zum 31.Januar 2022 ausgesetzt. Wie es danach aussehen wird werde ich berichten. Die Aussetzung wurde bis zum 31.05.2022 verlängert.

Pflicht ist ein negatives Covid-Test-Ergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden vor der Ankunft sein darf. Erlaubte Tests sind PCR, TMA-Tests oder Antigent-Tests.

Es liegt ein offiziell akkreditiertes Dokument vor, das nachweist, dass eine voll abgeschlossene Covid19 -Impfung durchlaufen wurde, diese darf nicht älter als 8 Monate vor der Ankunft auf den Kanarischen Inseln sein oder man muss innerhalb der letzten 4 Monate, mindestens aber 15 Tage her, eine Dosis eines von der EMA zugelassenen Impfstoffes erhalten haben (Pfizer, Moderna, AstraZeneca oder Janssen), die Erstimpfung muss aber auch mindestens 15 Tage her sein, bevor man anreist. Dies natürlich  ebenfalls offiziell nachweisbar.

Sie können mit einem offiziellen Dokument nachweisen, dass sie von COVID-19 genesen sind, dies darf nicht länger als 6 Monate her sein.

Ausgenommen von diesen Regelungen sind Kinder und Residenten der Kanarischen Inseln, diese sind dazu verpflichtet eine Dokumentation auszufüllen und zu bestätigen, dass man nicht binnen 15 Tagen die Inseln verlassen hatte sowie keinerlei Symptome der Krankheit hat. Auch Personen, die schon mindestens 15 Tage auf den Kanaren sind und diese nicht länger als 72 Stunden verlassen hatten, sind von diesen Regelungen ausgenommen und können wie Residenten mit deiner Dokumentation in Ferienunterkünfte einchecken.


 Die Maßnahmen für die einzelnen Ampelstufen:

 


Die maximale Kapazität im Gastgewerbe beträgt im Außenbereich 75 % – Im Innenbereich 50 %, maximal 8 Personen an einem Tisch

Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 8, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.

Schließzeit für alle Betriebe: 3 Uhr Nachts

Bei Massenveranstaltungen dürfen außen maximal 750 Personen oder 75 % (können also auch mehr Personen sein), innen maximal 500 Personen oder 50 %.

Reisegruppen: Maximal 30 Personen

Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.


Die Zuschauerzahl bei offenen Veranstaltungen (Konzerte, Kultur, Freizeit, Sport etc.): Die Verschiebung wird empfohlen.

Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 75 % oder 100 Personen. 

Keine Begrenzung für Taxen und Co.

Die Nutzung von Saunen  ist nur alleine oder mit Mitbewohnern zulässig, keine anderen Personen gleichzeitig zugelassen.

Der Verkauf und Konsum von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten. 

Sportaktivitäten sind möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist.

Besuchsbegrenzungen in Krankenhäusern zu Besuchszwecken und FFP2-Maskenpflicht 


 


 


Maximale Kapazität im Außenbereich 100 %  Im Innenbereich 75 % 

Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 12, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.

Schließzeit für alle Betriebe: 4 Uhr Nachts  

Massenveranstaltungen: Außen maximal 750 Personen oder 75 % (können also auch mehr Personen sein), innen maximal 500 Personen oder 50 %. 

Reisegruppen: Maximal 50 Personen 

Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit. 

Zuschauerzahl bei offenen Veranstaltungen (Konzerte, Kultur, Freizeit, Sport etc.): Außenbereich 50 % sitzend und ohne Verzehr. Mit Verzehr maximal 33 %. Stehend ist untersagt. Innenbereich ist untersagt. 

Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 75 % . 

Keine Begrenzung für Taxen und Co. 

Nutzung von Saunen nur alleine oder mit Mitbewohnern, keine anderen Personen gleichzeitig zugelassen. 

Verkauf und Konsum von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten. 

Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist.

 


 


 

Maximale Kapazität im Außenbereich 100 % – Im Innenbereich 75 %, maximal 12 Personen an einem Tisch

Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 12, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.

Schließzeit für alle Betriebe:  bis 4 Uhr Nachts  

Massenveranstaltungen: Außen maximal 750 Personen oder 75 % (können also auch mehr Personen sein), innen maximal 500 Personen oder 50 %. 

Reisegruppen: Maximal 50 Personen 

Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit. 

Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 75 %. 

Keine Begrenzung für Taxen und Co. 

Die Nutzung von Saunen nur alleine oder mit Mitbewohnern, keine anderen Personen gleichzeitig zugelassen. 

Der Verkauf von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten. 

Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist.

 

 

Vierte  Ampelstufe  der Farbe Braun:

 

Die maximale Kapazität im Gastgewerbe im Außenbereich beträgt 75% – Im Innenbereich 40 %, maximal 6 Personen an einem Tisch

Alle anderen Aktivitäten außer Kultur, Sport & Gastro im Außenbereich 50 % und innen 33 %

Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 6, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.

Die Kapazitätsgrenze für alle Innenraumaktivitäten für Freizeit und Kultur (Theatern, Kinos, Musiksälen, Kulturzentren, Bibliotheken, Konzertsäle, Ausstellungssäle, Museen, Ausstellungs- oder Konferenzräumen) beträgt 55 %

Massenveranstaltungen: In keinem Fall mehr als 1.000 Personen. Die ist alles abhängig von den lokalen Gesundheitsbehörden.

Reisegruppen: Maximal 20 Personen

Nachtbars/Clubs: Öffnung  erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.

Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 33 % oder 20 Personen.

Die Begrenzung für Taxen und Co: Der Sitz neben Fahrer muss frei bleiben.

Begrenzung in Bussen: 50 %. 

Die Nutzung von Saunen und allen anderen Wellness-Einrichtungen ist untersagt. Pools im Außenbereich mit maximal 33 %. Schwimmbäder sind nur zu therapeutischen Zwecken genehmigt.
 

Der Verkauf und Konsum von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.
 

Sportaktivitäten  sind möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist. 

Besuchsbegrenzungen in Krankenhäusern zu Besuchszwecken und FFP2-Maskenpflicht 

Spielplätze sowohl innen als auch außen dürfen nicht genutzt werden. Auch Ruhezonen wie Bänke etc. dürfen nicht genutzt werden. 

Spielstätten (Casino, Bingo etc.) sowie Wettbüros dürfen keinen Verzehr anbieten, Gäste müssen registriert werden. 

Bei kulturellen Aktivitäten in Kinos, Theatern, Auditorien und anderen Innenräumen ist das Essen oder Trinken während der Shows oder Sitzungen nicht gestattet. 

Camping untersagt 

Märkte dürfen nur unter freiem Himmel stattfinden

Messen in Innenräumen sind untersagt

Parks, Strände und öffentliche Plätze werden um 22 Uhr geschlossen 

Shows mit Chören, Bands, Orchestern oder anderen Musikgruppen, bei denen die dauerhafte Verwendung der Maske und der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht dauerhaft eingehalten werden können, sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt. 

Besuche in Studentenwohnheimen untersagt, Gemeinschaftsräume geschlossen 

Freizeiteinrichtungen für Jugendliche und Kinder geschlossen

Beherbergungsbetriebe: 33 % in öffentlichen Bereichen innen, aussen 50 %

 


 

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4 Kommentare:

  1. Das finde ich ist mal eine klare Ansage und besonders gut das sie gleichbleibend ist. Dann muss man nur schauen wie hoch die Inzidenz ist - den Rest kann man sich merken. .Bei uns macht schon wieder jede Stadt oder Kreis ihr eigenes Ding.
    LG Liz

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    1. Ja, und das kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Schon allein auch bei euch hat sich bei mir eine Frage gestellt mit den 15 km Umkreis:

      Person A darf reisen, fährt dann nach XY wo die Zahlen hoch sind, darf sich dort bewegen und fährt anschliessend wieder nach Haus wo niedrig...wo ist der Sinn? Klar ist es sozusagen immer "ungerecht" wenn ein Ort niedrige Zahlen aufweist, aber alle an einem Strang und gut ist.

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  2. Was die Beschränkungen angeht, könnten wir uns die Hand reichen - WENN´S ERLAUBT WÄR - die "Verlagerung des Winters ist ja auch erstaunlich, das Festland versinkt im Schnee, der eigentlich normal bei uns hätte abgeladen werden sollen - aber was ist heute schon noch normal ;-(((
    Eine zuversichtliche neue Woche,
    Luis

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    1. Ja, das ist wirklich irre dort. Wir kenne es ja hier vom Teidegebiet aber wenn es dann mal auch auf meine Höhe kommen sollte dann hol ich mir nen Schlitten und fahre damit die Straße runter *gg*

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