Vorweg: gehofft auf Veränderungen aber gedacht das es nicht so kommen wird. Die Nachrichten haben sich gestern schon fast überschlagen und doch wurde dann eine kleine Veränderung angesagt. Alles deutet darauf hin, dass der Ausnahmezustand wohl deutlich
länger gehen wird, denn nur so kann Madrid die Entscheidungsgewalt über
Lockerungen bei allein bei sich behalten.
Als erste Reaktion auf die Vorschläge der kanarischen Regierung zu den Lockerungen auf den Inseln gab es aus Madrid ein vorläufiges Nein und am Freitag Abend hatte es geheißen, dass Madrid die Zustimmung für die
Vorschläge verschiebt. Man hat klargestellt, dass es für den Moment und
kurzfristig nicht geplant wäre, sofort neue Lockerungen zu
genehmigen, wie beispielsweise von den Kanaren gefordert, bereits ab
Montag. Madrid beharrt unter anderem darauf, dass es eine gewisse
„Homogenität bei den Maßnahmen“ in den verschiedenen Regionen geben
soll. Es sollen zwar verschiedene Lockerungen in den verschiedenen
Regionen festgelegt werden, immer passend zur Lage, allerdings nicht so massiv wie bereits gefordert.
In keinem Fall stattfinden würde eine komplett
andere Regelung, als wie von Madrid vorgegeben.
Man bezieht sich hier
insbesondere auf die Veränderungen bei den Ausgangszeiten für Kinder,
da diese bereits gelockert vorgegeben wurden. Es könne nicht so viele
verschiedene Formen der Lockerungen geben wie vorgeschlagen.
Auch das Baskenland, Andalusien, Katalonien und die Region Valencia
haben solche konkreten Pläne vorgelegt, um Lockerungen in ihren Regionen
zu ermöglichen. Der Gesundheitsminister Salvador Illa hat diese zur
Kenntnis genommen ohne Zeitpunkte zu nennen wann sie stattfinden könnten, obwohl der neue
Alarmzustand das Ministerium dazu befähigt Lockerungen einzuführen.
Das Gesundheitsministerium betonte, dass die autonomen
Gemeinschaften eine sehr wichtige Rolle spielen, aber es wird die
Zentralregierung sein, die den Prozess leiten wird. Alle Vorschläge werden studiert und das Ministerium entscheide letztendlich welche
Maßnahmen ab wann und wo gelten. Das
Virus kennt keine Grenzen und deshalb werden die Befugnisse weiterhin in
Madrid bleiben.
Das Ministerium kann sich auch vorstellen, dass von den
vorgeschlagenen Maßnahmen manche in mehreren Regionen gleichzeitig
angewendet werden, so erhält man sich die Homogenität. Die regionalen
Regierungen sollten etwas auf die Bremse treten, denn es sei noch
nicht die Zeit über weitere Lockerungen zu diskutieren. Anstelle dessen
sollte man damit beginnen, die Kriterien zu diskutieren, die
berücksichtigt werden sollten, um Lockerungen durchzuführen.
Auch die bisherigen Kriterien, die vom Gesundheitsministerium
stammen, bezüglich möglicher Lockerungen sind nach eigenen Angaben Ideen und darüber müsse zunächst gesprochen werden.
Es wird wohl also nichts mit weiteren Lockerungen, die Frage, die
sich daraus ergibt, wie lange will Madrid diesen Zustand beibehalten,
die gesundheitliche und psychische Belastung der Menschen nimmt derzeit
rasch zu, gerade auch bei Menschen die in einem XX Quadratmeter Apartment ohne
Balkon und Garten leben und wohlmöglich noch nicht mal ein Fenster zur Straße besitzen.
Im Anschluss wurde dann bekannt gegeben, dass am Montag per Videokonferenz zwei neue
Arbeitstreffen des interterritorialen Gesundheitsrates stattfinden
werden. Beim ersten Treffen werden die technischen Aspekte begutachten
und auf den zweiten Treffen wird dann über die Lage diskutiert.
...und am Abend dann die Aussage dass das Offizielle Staatsblatt von Spanien die Anordnung des Gesundheitsministerium veröffentlicht hat das Minderjährige unter 14 Jahre ab heute für eine Stunde pro Tag und zwischen 9 und 21 Uhr in Begleitung eines Erwachsenen auf die Straße gehen dürfen.
Auf dem Spaziergang, bei denen die Kinder springen, laufen und ihr eigenes Spielzeug mitbringen können, darf der Erwachsene mit maximal drei minderjährigen Kindern mitgehen insofern sie bei ihm leben.
Darüber hinaus müssen die Kinder einen Abstand von mindestens zwei
Metern zu anderen Erwachsenen und Kindern sowie die von den
Gesundheitsbehörden vorgeschriebenen Präventions- und Hygienemaßnahmen
gegen das Coronavirus einhalten.
Die Kinder können sich auf allen Straßen oder Flächen zur
öffentlichen Nutzung zu bewegen, einschließlich der Naturräume und
genehmigte Grünflächen, aber der Zugang zu Erholungsgebieten und
Sportanlagen für Kinder im Freien ist nicht erlaubt. Es liegt in der Verantwortung des begleitenden Erwachsenen
sicherzustellen, dass die Anforderungen während des Spaziergangs erfüllt
werden, um eine mögliche Ansteckung zu vermeiden. Falls der Erwachsene, der den/die Minderjährigen begleitet, nicht zu
den Eltern, Erziehungsberechtigten, Pflegeeltern oder gesetzlichen
Vormündern gehört, muss dieser eine ausdrückliche Genehmigung von diesen
bei sich führen.
Selbstverständlich gilt diese Lockerung nur für Erwachsene und Kinder die keinerlei Symptome aufweisen oder sich ansonsten in häuslicher Isolation/Quarantäne befinden.