Letzte Woche beantragt und bereits am Samstag genehmigt werden ab morgen auch die restlichen Kanareninseln in die Phase 2 übergehen.
Ausgang und sportliche Aktivitäten:
Mit Ausnahme der Zeitfenster für Senioren über 70, die sich zwischen 10 und 12 Uhr sowie 19 und 20 Uhr ausserhalb aufhalten dürfen und für die diese Zeiten reserviert wurden (auch für Sport), werden alle anderen Zeitfenster aufgehoben.
Ansonsten ist Sport jederzeit erlaubt, ebenfalls in anderen Gemeinden. Das beinhaltet somit auch die Möglichkeit mit dem Auto oder anderen Verkehrsmitteln woanders hinzufahren.
Ebenfalls dürfen auch die Strände und das Meer für Aktivitäten genutzt werden, natürlich unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes. Duschen, soweit vorhanden sollen noch nicht geöffnet werden udn zudem soll es keine Liegen geben.
Frei- sowie Hallenbäder und Fitnesscenter dürfen unter Einhaltung strenger Auflagen mit 30 % Kapazität wieder öffnen.
Geführte Touren, Aktivtourismus darf ab sofort in Gruppen bis zu 20 Personen wieder stattfinden.
Für Profisport, der auch wieder ausgeführt werden darf gibt es besonders hohe Auflagen.
Reisen von Insel zu Insel und andere Reisen:
Zwischen den Kanaren oder auch zum Festland gelten die bisherigen Auflagen, auch wenn zur selben Provinz d.h. Anreisen, ebenfalls aus dem Ausland ist nur aus beruflichen oder anderen wichtigen Gründen gestattet. Somit dürfen auch Zweitwohnbesitzer dies nur mit einer rechtskräftigen Begründung machen, und diese muss auch mitgeführt werden. "Normale" Reisen bzw. Einreisen sind nach wie vor nicht erlaubt.
Zusammenkünfte mehrerer Personen:
Selbstverständlich unter Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften sowie der Sicherheitsabständen dürfen sich nun bis zu 15 Personen die nicht im selben Haushalt leben, treffen.
Bis maximal 50 Teilnehmern dürfen Tagungen stattfinden.
Hochzeiten dürfen mit einem Limit von 50 Personen in Innenräumen, bis 100 Personen im Freien stattfinden. Zu beachten sind die 50 % des Platzangebotes.
Beerdigungen sowie Trauerfeiern wurden auf 15 Personen in Innenräumen und 25 draussen genehmigt.
Die Besuche in Pflege- und Altenheimen werden lokal geregelt. Sie sollen auf Anmeldung erfolgen und auf das Notwendigste beschränkt sein.
Märkte, Einzelhandel und Einkaufszentren:
Grössere Geschäfte dürfen nun den gesamten Bereich öffnen, allerdings erlaubt sind nur 40 Prozent der sonst zulässigen Kundenzahl in den Räumen. Der Gemeinschaftsbereich in Einkaufszentren wird auf 30 Prozent festgelegt. Kunden über 65 Jahre müssen zu bestimmten Zeiten bevorzugt bedient werden und die Ruhebereiche sowie Spielecken für Kinder bleiben geschlossen.
Bei Märkten im Freien dürfen nur ein Drittel der ansonst vorhandenen Stände aufgebaut werden.
Kultur und Freizeit:
Unter Auflagen wird der Besuch von Bibliotheken gestattet.
Museen, Theater, Kinos und sonstige Kulturveranstaltungen dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Die Besucherzahl wird limitiert und Tickets sind vorab zu reservieren.
Die Anzahl der Besucher bei Kulturveranstaltungen im Freien wird auf 400 Personen erhöht und die Zuschauer müssen allerdings sitzen sowie den Sicherheitsabstand einhalten.
Läden und Gastronomie die dem angeschlossen sind dürfen ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen.
Diskotheken, Clubs und Bars bleiben geschlossen.
Gastronomie, Ferienanlagen, Hotels und Appartements:
Gastronomiebetriebe dürfen nun auch den Innenbereich öffnen. Allerdings auch hier strenge Auflagen die beinhalten das die Tische zwei Meter voneinander getrennt stehen müssen und die Beschränkung lag gestern noch bei 40 % der Gästezahl. Büffetessen sind nach wie vor verboten.
Im Aussenbereich bleibt es bei den 50 % der Gästezahl und es dürfen maximal 10 Personen an einem Tisch sitzen.
Ferienanlagen, Hotels und Appartements dürfen nun auch wieder die Gemeinschaftszonen öffnen. Dies allerdings auch unter strengen Abstands- sowie Hygieneauflagen und dem Hinweis auf Regelungen im Reiseverkehr.
Allgemein sei darauf hingewiesen das sämtliche Lockerungen unter Einhaltung aller Auflagen zu erfüllen sind. Bei Nichtbeachtung werden Geldbußen verhängt und Betriebe auch wieder geschlossen wenn der Besitzer meint sich darüber hinwegsetzen zu müssen. Nach wie vor wird es Kontrollen geben!