Es ging schnell, so wie es sein muss: Der Rat genehmigte gestern das Gesetzesdekret (wie berichtet/klick) und legte die Bedingungen für den Zugang zu Touristenunterkünften fest. Im Gesetzestext festgelegt wurde, dass Touristen den Zutritt zu einer Unterkunft nur dann erhalten wenn sie maximal 72 Stunden vor der Ankunft ein von einer Gesundheitsbehörde bescheinigten negativen Test vorlegen:
Die
Kanaren sind somit die erste spanische Autonome
Gemeinschaft, die durch ein Gesetzesdekret die Durchführung
diagnostischer Tests am Herkunftsort jedes Touristen fördert,
unbeschadet der Möglichkeit, dass diese in den zur Verfügung gestellten
Räumen durchgeführt werden können. zu diesem Zweck vor dem Betreten der
Touristenunterkunft.
Die
vorgenannte Regelung befreit kanarische Einwohner, die unter ihrer
Verantwortung erklären, dass sie das Gebiet der Autonomen Gemeinschaft
nicht verlassen haben, von der Verpflichtung, innerhalb von 15 Tagen vor
ihrer Ankunft in der Einrichtung einen diagnostischen Test vorzulegen,
sowie Nichtansässige, die Nachweis ihres Aufenthalts auf den Inseln in
den 15 Tagen vor ihrer Ankunft in der Unterkunft durch ihr
Reisedokument.
In
Bezug auf Touristenunterkünfte beschränkt sich Ihre Verantwortung in
Bezug auf diese neue Regelung auf die Überprüfung der Zertifikate, die
beim Zugang zu den Einrichtungen ausgestellt werden, sowie auf die
Pflicht, Informationen über die Orte bereitzustellen, an denen
Touristenbenutzer sind Sie können diagnostischen Tests unterzogen
werden, wenn sie noch nicht durchgeführt wurden. Die Einrichtung wird
den Zugang zu Personen verweigern, die die Bedingung eines negativen
Tests für COVID-19 nicht erfüllen.
Der
Kunde kann seinerseits den Abschluss des Diagnosetests innerhalb der
angegebenen Frist von 72 Stunden vor seiner Ankunft frei bescheinigen,
indem er das Zertifikat entweder elektronisch oder in Papierform
vorlegt. In diesem
Dokument müssen Datum und Uhrzeit des Tests, Ihre Identität, das für die
Überprüfung und Art des Tests verantwortliche Labor sowie das negative
Ergebnis angegeben sein.
Die
Verpflichtung, Personen, die auf den Kanarischen Inseln ankommen, einen
negativen COVID-19-Test zu akkreditieren, um in einer regulierten
Einrichtung zu bleiben, gilt 10 Tage nach Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Die
Bestimmungen des neuen Standards legen das Protokoll für den Fall fest,
dass ein touristischer Benutzer als Träger von COVID-19 diagnostiziert
wird. In diesem Fall und für ihre Aufmerksamkeit werden die öffentlichen Verwaltungen geeignete Einrichtungen einrichten.
Quelle/Original: Gobierno de Canarias (klick)
Sieben Teststellen gibt es mittlerweile auf der Insel. Dort wird Bürgern ermöglicht einen Test zu machen: in den Gesundheitszentren von Añaza (Santa Cruz de
Tenerife), La Cuesta (La Laguna), Icod de los Vinos, San Isidro
(Granadilla), Adeje, Puerto de la Cruz und neu. am Fischerdock Dársena Pesquera von Santa Cruz de Tenerife.