Montag, 24. Januar 2022

Zugangsbeschränkungen / 3G Regeln

 Aufgehoben !!!!

 Stand 11.02.2022

 

Die zuständige Verwaltungsgerichtskammer des Oberen Kanarischen Gerichts (TSJC Tribunal Superior de Justicia de Canarias) hat dem gestellten  Antrag der kanarischen Regierung auf Verlängerung der 3G-Zugangsbeschränkungen vom 25.12.2021 zugestimmt. Nachfolgend noch einmal aufgeführt:

 

 Zugangsbeschränkungen in Gastronomie und weiteren Betrieben


Erforderlicher Nachweis

Der Zugang zu den im folgenden aufgeführten für den Publikumsverkehr zugänglichen Lokalen, Einrichtungen oder Aktivitäten ist ab sofort nur noch möglich mit

  • einem negativen Covid19-Test (PCR oder Antigen-Schnelltest), nicht älter als 48 Stunden. Die Tests müssen von einer autorisierten Stelle durchgeführt worden sein. Ein Selbsttest wird nicht anerkannt.
  • oder einem Nachweis über eine vollständige Covid19-Impfung, bei dem die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss.
  • oder einem Nachweis über eine Genesung innerhalb der mindestens letzten 11 und maximal 180 Tage.

Der Nachweis erfolgt durch Vorzeigen des entsprechenden offiziellen Zertifikats im Digitalformat oder auf Papier.

Es werden bei der Eingangskontrolle keine persönlichen Daten gespeichert.

Die Regelung gilt für Personen mit einem Alter von mehr als 12 Jahren und 3 Monaten.

Betroffene Branchen

Die oben beschriebene Nachweispflicht gilt für folgende Aktivitäten bzw. Branchen:

  • Gastronomiebetriebe (Restaurants, Bars, Cafeterias etc.), deren Kapazität laut Eröffnungsgenehmigung mehr als 30 Personen beträgt. Ausgenommen sind Speisesäle in Ausbildungsstätten, die von Schülern und Lehrern genutzt werden.
  • Nachtlokale (Bars, Diskotheken…), deren Lizenz eine Kapazität von mehr als 30 Personen vorsieht oder in denen, unabhängig von der Kapazität, der Verzehr von Speisen erlaubt ist.
  • Freizeit- und Spielstätten (Casinos, Bingos, Spielhallen…), deren Lizenz eine Kapazität von mehr als 30 Personen vorsieht oder in denen, unabhängig von der Kapazität, der Verzehr von Speisen erlaubt ist.
  • Sportveranstaltungen, sonstige Veranstaltungen und Aufführungen, Feiern und Musikfestivals mit mehr als 500 Teilnehmern, oder bei denen, unabhängig von der Teilnehmerzahl, der Verzehr von Speisen oder Getränken erlaubt ist.
  • Kulturveranstaltungen in Kinos, Theatern, Hörsälen und ähnlichen, deren Eröffnungslizenz eine Kapazität von mehr als 50 Personen vorsieht oder in denen, unabhängig von der Kapazität, der Verzehr von Speisen erlaubt ist.
  • Fitnesscenter und ähnliche Einrichtungen
  • für den Besuch oder die Begleitung von Patienten in medizinischen Einrichtungen, ausgenommen im Fall von Minderjährigen, Behinderten, Pflegebedürftigen oder Personen, deren Gesundheitsumstände es nach Einschätzung des Personals des Zentrums erforderlich machen.
  • Für Besucher und betriebsfremde Personen in Altersheimen und ähnlichen Einrichtungen.

Die oben beschriebenen Zugangsbeschränkungen gelten sowohl in Innenbereichen als auch im Freien.

Das Dekret umfasst 17 Seiten und enthält eine ausführliche Begründung der Maßnahmen, die dem Gericht offenbar ausreichten, um diesen zuzustimmen.



- Stand 04.02.2022 - Angaben ohne Gewähr

2 Kommentare:

  1. Hoffentlich kriegen sie die mit den gefälschten Ausweisen.

    Ich habe tatsächlich erst einmal meinen Impfcode zeigen müssen, und zwar in einem Baumarkt. Da wir ja so gut wie nix bestellen und lieber hier die Läden unterstützen. Aber das war trotzdem das erste und einzige Mal bis jetzt, ich war sogar überrascht weil gar nicht dran gedacht so ohne Routine damit.

    Hach ja, seufz, generell zum Thema, hoffen und tapfer bleiben. Was sonst.

    Knuddeldidö und knuffeldiduffel
    Tiger
    🐯

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    1. Diesen Missbrauch, auch von Ärzten, habe ich bis dato nur aus den deutschen Medien gelesen. Das ist echt der Hammer :-(( Allerdings nicht nur von den Ausstellern sondern auch den Personen die sich sowas zulegen. Absolut scheinheilig!!!

      Ich ja schon öfters, alleine wegen der Flüge, aber auch in Deutschland (weisst ja mit dem Bändchen) Allerdings im Baumarkt oder auch einem Modegeschäft im Ort meiner Mutti nicht.

      Dafür hier letzt auch wo wir den Burger gegessen haben, aber alles kein Problem. Hab ich immer bei mir..wohlgemerkt in Papierform. Geht genau so schnell den zu zeigen wie mit dem Handy.

      Klar, bleiben wir....unsere Zahlen gehen jetzt selbst nach einem WE runter, die Inzidenz sinkt und bleibt abzuwarten ob es so bleibt und dann zur Endemie wird.

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