Ab heute gilt in gesamt Spanien ein neues Gesetz welches gestern im BOE (klick) veröffentlicht wurde. Somit darf man sich mit nur noch wenigen Ausnahmen ohne Maske im Freien bewegen.
Bis dato wurde gesagt das die Maskenpflicht im Freien nur besteht wenn ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden könnte. Alle autonomen Regionen konnten sich somit noch ein wenig Freiheit schaffen dass man am Strand, den Hotelpools oder in der Natur sich bei Abstandsmöglichkeit auch ohne aufhalten durfte. Diese Ausnahme steht nun in dem neuen, veröffentlichen Gesetz nicht mehr drin. Somit ist es egal ob der Abstand eingehalten werden kann. Die Maske muss im Freien auf jeden Fall getragen werden. Das würde heißen auch beim Sonnenbaden.
Ebenfalls gilt bei Mitfahrern im Auto dass sie, wenn sie nicht aus einem Haushalt kommen, eine Maske tragen müssen, und ebenso auf Schiffen sowie Fähren gilt die absolute Maskenpflicht auch im Aussenbereich.
Als Begründung wurde diese Änderung damit erklärt dass aufgrund der neusten Erkenntnisse zur Übertragung vom CoV19 Virus durch Aerosole die Verwendung einer Maske nicht von einer Entfernung von 1.5 Metern abhängig gemacht werden kann.
Nur noch zwei Ausnahmen befinden sich im neuen Gesetz: Sport im Freien wenn dieser allein gemacht wird und wenn nachweislich eine Person an Atemwegserkrankungen leidet.
Am heutigen Donnertag gibt es noch eine Sondersitzung der Kanarenregierung um dieses Gesetz durchzusprechen. Ob es eventuell noch Änderungen, gerade im Bezug auf das Tragen am Strand oder Pool während des Sonnenbades, geben wird bleibt abzuwarten.
Nachtrag: Update bezüglich Strand und Pool folgt!