Montag, 16. November 2020

Neue Verkehrsregeln in ganz Spanien

Nicht nur für Bewohner sondern auch für Touristen die sich einen Leihwagen wichtig  Gerade in Bezug auf das Tempolimit.

Bereits letzte Woche Dienstag wurden die Verkehrsregeln angepasst und im Ministerrat verabschiedet. Diese Maßnahmen sind Teil des überarbeiteten Gesetzes zur Verkehrssicherheit, mit dem die Zahl der Toten und Schwerverletzten in den nächsten zehn Jahren um 50 Prozent reduziert werden soll.

 

Punktesytem:
 
  • Wer am Steuer mit dem Handy telefoniert, bekommt 6 statt 3 Punkte. Weiterhin wird eine Geldbuße von 200 Euro verhängt.
  • Wer keinen Sicherheitsgurt, Kinderrückhaltesysteme oder Helm benutzt, wird mit 4 statt 3 Punkten bestraft.
  • Wer Radarwarngeräte mit sich führt - auch deaktiviert - muss mit einr Geldbuße von 500 Euro und 3 Punkten rechnen.
  • Autos und Motorräder dürfen beim Überholen die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht mehr als 20 Stundenkilometer überschreiten.
  • Für die Teilnahme an zertifizierten Fahrsicherheitskursen der Verkehrsleitstellte werden zwei Strafpunkte abgezogen.
  • Wer sich zwei Jahre lang keiner Verkehrsverstöße schuldig macht, wird auf seinen Anfangspunktestand zurückgesetzt.
  • Transportunternehmen können online auf das Fahrerregister zugreifen, um sich darüber zu informieren, ob ihre Mtiarbeiter über einen gültigen Führerschein verfügen.
 

Mobilität innerhalb von Ortschaften:

  • Auf Straßen mit nur einer Fahrspur und einem Gehsteig gilt ein Tempolimit von 20 Stundenkilometern.
  • Auf Straßen mit einer Fahrspur pro Fahrtrichtung sind höchstens 30 Stundenkilometer erlaubt.
  • Auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in jeder Richtung gilt weiterhin der Grenzwert von 50 Stundenkilometern.
 
Elektrofahrzeuge:

  • Elektrofahrzeuge wie Roller oder Segways dürfen maximal 25 Stundenkilometer schnell sein. Ausgenommen sind Fahrzeuge für Personen mit eingeschränkter Mobilität wie zum Beispiel elektrische Rollstühle.
  • Es gilt ein Fahrverbot für Bürgersteige und Fußgängerzonen sowie auf Überlandstraßen, Schnellstraßen und in Tunneln.
  • Fahrer können auf Alkohol getestet werden und dürfen keine Kopfhörer benutzen. 
  • Alle drei Maßnahmen treten am 2. Januar 2021 in Kraft.
  • Darüber hinaus müssen Fahrer innerhalb von zwei Jahren ein Verkehrszertifikat vorweisen können, das die im Fahrzeugbuch festgelegten technischen Anforderungen bestätigt.
 

Führerschein:

  • Das Mindestalter für das Führen eines Lastkraftwagens wird von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt, vorausgesetzt der Fahrer verfügt über ein Certificado de aptitud profesional (CAP).
  • Das Mindestalter für das Führen von Reisebussen wird ebenfalls auf 18 Jahre herabgesetzt (ohne Fahrgäste und beschränkt auf einen Radius von 50 Kilometern). Die Passagierbeförderung ist ab einem Alter von 21 Jahren erlaubt mit bestandener CAP Prüfung.
  • Transporter, die mit einer B-Lizenz geführt werden, dürfen für den Inlandstransport bis 3.500 kg beladen werden. Mithilfe einer Bescheinigung der Notwendigkeit kann eine Erhöhung der Nutzlast bis auf 4.250 kg erweitert werden.
  • Es wird die Möglichkeit für eine Fahrerlaubnis zum Führen von LKW und Bussen geben, für Personen mit Prothesen jedoch nur unter der Voraussetzung, dass medizinische Gutachten vorliegen und Einzelprüfungen durchgeführt worden sind. Dies wurde aufgrund der enormen Fortschritte im Bereich der Prothesenherstellung möglich.

 

-Stand 16.11.2020- Angaben ohne Gewähr da neue Änderungen beschlossen werden können.

4 Kommentare:

  1. Liebe Nova,
    ich finde es immer wieder interessant, dass du deine Leser
    mit so interessanten Infos fütterst. Da hat einer das Zepter
    in der Hand und tolle Entscheidungen getroffen zur Sicherheit
    aller.
    Liebe Grüße zu dir, Lissi

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    1. Dankeschön liebe Lissi. Finde ich halt auch wichtig, denn es gibt einige Urlauber die sich vorab überhaupt nicht informieren. Habe da schon Dinger erlebt dass ich heute noch grinsen muss. Lieber zuviel Info als hinterher jammern oder den Schaden haben. Früher war es vielleicht noch relativ egal, gerade was Verkehrsverstösse angeht; heute dank Vernetzung nicht mehr. Die hiesige Polizei ist sofort in der Lage alles abzufragen und auch in andere Länder zu melden.

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  2. Oha, da wird´s aber bald wieder mehr Fußgänger auf der Insel geben, wenn beim einzelnen "Fahrerlaubnisbesitzer" eine Häufung solcher Vergehen festgestellt wird ;-)
    Dann immer "folgenfreie" Fahrten,
    Luis

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    1. Das kann passieren....selber schuld wenn sie meinen rasen zu müssen^^

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