Auch hier auf Teneriffa wurden am Freitag die Covid19 Maßnahmen erneut verschärft. Als einzigste Insel die Ampel noch auf rot gestellt, sinken die Zahlen der Neuinfektionen zwar, aber im Vergleich zu den anderen Inseln sind sie immer noch zu hoch. Die "Hot-Spots" in Santa Cruz und La Laguna zu finden werden dort mehrfach Zusammenkünfte von Jugendlichen in Parks aufgelöst, auch wenn diese grundsätzlich verboten sind.
Familientreffen sind von 10 Personen auf 6 reduziert worden. Es betrifft ganz Teneriffa und bezieht sich auf das familiäre Umfeld so wie auch auf die Mobilität und auf Aktivitäten in Bildung, Arbeit, Freizeit, sportliche/kulturelle Veranstaltungen und Gastronomie. Einzigste Ausnahme die sechs Personen zu überschreiten ist wenn man unter einem Dach lebt.
Ferner wurde empfohlen die Wohnungen nur wenn nötig zu verlassen und geschlossene Räume zu meiden in denen Aktivitäten stattfinden und/oder sich zu viele Menschen aufhalten. Personen die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können wird der Beusch von Veranstaltungen und Versammlungen verboten.
Das Rauchen in Unterhaltungs-, Freizeit-, Hotel- und Restaurantbetrieben wird
untersagt – auch auf deren Terrassen. Außerdem wurde der Verkauf und
der Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit verboten. Parks u.ä. sollen nachts geschlossen werden um Menschenmassen, diese Partys zu vermeiden.
Zudem müssen Bars und Restaurants nun bereits um 23 Uhr schließen.
Bisher durften sie bis zu diesem Zeitpunkt neue Gäste empfangen und
mussten dann um Mitternacht die letzten Gäste bitten, zu gehen. In der
Praxis sorgt die neue Verordnung also schon gegen 22.30 Uhr für
Aufbruchstimmung bei Teneriffas Gastronomie.
Die Schließung von Erholungszentren für Kinder,
Jugendliche und Nachbarschaftsvereine sowie von Campingplätzen,
Unterkünften, Herbergen und Übernachtungslagern vor. Darüber hinaus sind
Besuche in Studentenwohnheimen verboten.
Im Hotel- und Gaststättengewerbe wird die vollständige Schließung der
Betriebe auf 23.00 Uhr vorgezogen und die zulässige Kapazität reduziert.
Die maximale Belegung ist auf ein Drittel der erlaubten Kapazität
innerhalb der Räumlichkeiten und 50% auf den Terrassen festgelegt, mit
maximal zwei Personen an der Bar und mit einem Abstand von zwei Metern
zwischen Gruppen mit physischer Beschilderung, sechs Personen pro Tisch
und mit einem Abstand von mindestens zwei Metern zwischen Stühlen und
benachbarten Tischen. Lebensmittel und Getränke können in den
Räumlichkeiten abgeholt und dem Kunden nach Hause geliefert werden.
Diese Einschränkungen gelten auch für Freiluftterrassen, wo maximal die
Hälfte der Kapazität belegt werden darf und das Rauchen verboten ist.
Beschränkungen für Restaurant- und Hoteldienstleistungen gelten auch für
die Dienstleistungen in Beherbergungsbetrieben, in denen die Belegung
auf ein Drittel der genehmigten Kapazität für Gemeinschaftsräume
beschränkt ist. Im Falle von geführten touristischen Aktivitäten und
Aktivtourismus werden sie in stabilen Koexistenzgruppen von sechs bis
maximal 20 Personen durchgeführt, wobei der Sicherheitsabstand zwischen
den verschiedenen Gruppen jederzeit eingehalten werden muss.
Für die Aktivitäten auf Freizeit- und Erholungsbooten wird eine maximale
Belegung von einem Drittel der zugelassenen Kapazität festgelegt, und
die vertraglich vereinbarten Ausflüge werden für stabile
Koexistenzgruppen von nicht mehr als sechs Personen durchgeführt, wobei
der Abstand zwischen den verschiedenen Gruppen eingehalten werden muss.
Bei kommerziellen und nicht-kommerziellen Einrichtungen wird die
maximale Belegung auf die Hälfte der genehmigten Kapazität reduziert,
außer im Falle von medizinischen oder Gesundheitsdiensten, bei denen 75%
der genehmigten Kapazität beibehalten werden.
Was die Ausübung der föderalen sportlichen Tätigkeit der
insularen und autonomen Wettkämpfe anbelangt, so ist eine maximale
Teilnehmerzahl von 25 Personen festgelegt, die Teilnahme der
Öffentlichkeit ist verboten und auch die Ausübung von Kontaktsportarten
ist verboten. Dieselben Einschränkungen gelten für die Durchführung
genehmigungspflichtiger Massensportveranstaltungen, die ebenfalls nicht
öffentlich stattfinden dürfen.
Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen oder Einrichtungen und Zentren
wird eine Höchstzahl von sechs Personen pro Gruppe festgelegt, und die
Verwendung einer Maske ist während der Ausübung obligatorisch, außer bei
Sportarten, die die Benutzung von Schwimmbädern oder Sportplätzen im
Freien erfordern. In diesen Räumen muss die Einrichtung zu Beginn und am
Ende der Tätigkeit mindestens 30 Minuten lang belüftet werden, und wenn
dies nicht möglich ist, müssen die Räumlichkeiten geschlossen bleiben.
Bei kulturellen Aktivitäten in Kinos, Theatern, Auditorien und ähnlichen
Räumen beträgt die Belegung ein Drittel der in Innenräumen und 50 % der
in Außenanlagen erlaubten Belegung. Diese Handlungen sind
genehmigungspflichtig für Massenveranstaltungen, das Publikum wird in
Gruppen von maximal sechs Personen, die durch mindestens 1,5 Meter
voneinander getrennt sind, in stabilem Zusammenleben verteilt, und es
ist verboten, zu essen, zu trinken oder zu rauchen.
Die genehmigte Kapazität für kulturelle Aktivitäten in Kinos, Theatern,
Auditorien und ähnlichen Innenräumen sowie in Museen, Ausstellungshallen
und anderen kulturellen Einrichtungen ist ebenfalls auf ein Drittel
beschränkt, während sie für diejenigen, die sich unter freiem Himmel
befinden und während der Sitzungen weder essen noch trinken, 50 %
beträgt. In Bibliotheken, Hallen und Archivbüros wird die Besetzung 50%
der genehmigten Kapazität betragen, und die maximale Anzahl wird bei
Gruppenaktivitäten sechs Personen betragen.
Die maximale Belegung für religiöse Kultstätten, Mahnwachen, Begräbnisse
oder Hochzeitszeremonien und andere Arten religiöser oder
standesamtlicher Feiern wird auf ein Drittel der genehmigten Kapazität
festgelegt, während sie bei Feiern, die im Freien stattfinden, 50 %
beträgt, wobei eine Höchstzahl von 20 Personen in offenen und 10
Personen in geschlossenen Räumen festgelegt wird. Bei Bestattungen
beträgt die maximale Teilnehmerzahl 20 Personen, bei Einäscherung oder
Verbrennung fünf.
Die Märkte mit periodischer Aktivität, ob landwirtschaftlich oder
ähnlich, werden ihre Kapazität auf 50% reduziert und müssen abgegrenzte
Räume mit kontrollierten Ein- und Ausgangspunkten sowie ein effektives
System zur Zählung und Kontrolle der Kapazität einrichten. An den
Stränden werden 50 % der festgelegten Kapazität festgelegt, berechnet
bei einer Nutzfläche von vier Quadratmetern pro Person. Gruppen von bis
zu sechs Personen und Nichtbewohnern müssen einen Abstand von 1,5 Metern
einhalten, wenn sie die Maske nicht benutzen. Bei Kinder- und
Jugendlagern unter freiem Himmel, wenn Sie maximal 20 Teilnehmer in
Gruppen von maximal vier Personen festlegen, während sie in
geschlossenen Räumen verboten sind.
Diese Regelungen sollen laut kanarischem Amtsblatt BOC mindestens bis zum 20. November in Kraft bleiben. Damit sollen die Zahlen weiter gedrückt werden.
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Leider, so wie man auf den Grafiken sehen kann, haben alle Gemeinden darunter zu "leiden", auch wenn sie noch so gut da stehen.
klick Link für die o.g. Grafiken
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