Montag, 11. Mai 2020

Update Phase 1 - Lockerungen

Ab heute ist es soweit. Die Phase 1 der Deeskalation beginnt und da gibt es schon für die Bewohner sowie Geschäftsleute ein kleines Aufatmen. 

Zudem habe ich persönlich mich auch gefreut das mein Material geliefert werden kann, mit Absprache haben wir es für den Dienstag Vormittag vereinbart, und zudem habe ich gestern früh auch noch gelesen das PIRS wieder öffnet. Somit kann ich den angesammlten Grün-Abfall dort hinbringen um ihn sachgemäß zu entsorgen.

Hier nochmals alle bis dato bekannten Lockerungen in Kurzform, und vorweg sei gesagt dass die kanarische Gesundheitsbehörde darauf hinweist dass die bisherigen Zeitfenster aus Phase 0 für Sport sowie Spaziergang  auch während der Phase 1 bestehen bleiben.

  • Es ist möglich, sich innerhalb oder außerhalb der Wohnung mit anderen Personen zu treffen. Ausgeschlossen sind positiv auf das Coronavirus getestete oder sich in Isolation befindliche Personen. Auch ältere Menschen und Angehörige einer Risikogruppe dürfen nicht besucht werden.
  • Unter den zuvor genannten Voraussetzungen dürfen sich bis zu zehn Personen treffen, wobei ein Sicherheitsabstand von zwei Metern sowie die Hygienevorschriften einzuhalten sind.
  • Bei der Nutzung von Terrassen-Cafés ist zu beachten, dass nur 50 Prozent der Tische besetzt werden dürfen. Zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden, und die Kundengruppen dürfen nicht mehr als zehn Personen umfassen. Darüber hinaus müssen die Tische zwischen den Kunden desinfiziert werden, und es dürfen keine üblichen Bierdeckel oder Servietten verwendet werden.
  • Bei der Benutzung privater Autos dürfen sich bis zu neun Personen, die dem gleichen Haushalt angehören, das Auto teilen.
  • Nur Geschäfte von weniger als 400 Quadratmetern dürfen, wie in Phase 0, geöffnet werden, aber es ist jetzt keine vorherige Terminvereinbarung oder individuelle Betreuung erforderlich. Die Läden dürfen den Zutritt von Kunden bis zu maximal 30 Prozent ihrer Kapazität erlauben. Ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern muss dabei eingehalten werden. Es müssen auch bevorzugte Öffnungszeiten festgelegt werden. Darüber hinaus müssen die Händler die Räumlichkeiten zweimal täglich desinfizieren.
  • Freiluftmärkte auf den öffentlichen Straßen sind wieder erlaubt, wenn auch mit Einschränkungen hinsichtlich des Abstands zwischen den Ständen und der Abgrenzung der Durchgänge für eine korrekte Kontrolle der Kapazität durch die Sicherheitskräfte. Die Anzahl der üblichen Stände ist auf 25 Prozent begrenzt, und die maximal zulässige Besucherzahl darf ein Drittel der Kapazität betragen.
  • Mahnwachen für Verstorbene sind wieder erlaubt, allerdings gibt es eine Begrenzung auf 15 Personen, wenn sie im Freien stattfindet, und auf zehn Personen in geschlossenen Räumen.
  • Auch für Beerdigungen wird eine Grenze gesetzt. Die Prozession für die Beerdigung oder den Abschied bei der Feuerbestattung des Verstorbenen ist auf maximal 15 Personen beschränkt.
  • Religiöse Einrichtungen werden in der Phase 1 wieder geöffnet, allerdings wird die Zahl der Gläubigen, die sie gleichzeitig betreten dürfen, auf ein Drittel beschränkt.
  • Sportanlagen, die sich im Freien befinden und die Aktivitäten keinen Körperkontakt beinhalten (wie zum Beispiel Tennis oder Leichtathletik), können in Phase 1 besucht werden. Auch zu diesem Zeitpunkt können einzelne Sportaktivitäten, die keinen Körperkontakt oder die Benutzung von Umkleideräumen vorsehen, nach Vereinbarung in Sportzentren durchgeführt werden. Die sonstige Nutzung geschlossener Einrichtungen sowie das Schwimmen in Schwimmbädern bleibt in dieser Phase untersagt.
  • Die Versorgung von Menschen mit Behinderungen und die Frühbetreuung, Berufs-, Rehabilitations- und psychosoziale Therapien werden wieder möglich. Auch die häuslichen Pflege und kontinuierliche Nachsorge für ältere Menschen, die nicht in Heimen leben, ist wieder gegeben.
(keine Gewähr für eventuelle Änderungen/Falschinterpretationen der u.a. Quelle)

2020 05 09 Fase1 es
Quelle FB Ayuntamiento

Interessant finde ich auch den Hinweis für Bekleidungsgeschäfte bzw. wie es auch im BOE ganz ausführlich beschrieben wird:   Klar, in die Umkleide darf nur eine Person, aber weiter wird darauf hingewiesen das anprobierte Bekleidung nicht wieder auf die Stange oder ins Regal darf sondern vorher desinfiziert werden muss. Ich weiß nicht ob dies so ausführlich auch in Deutschland klar gemacht wurde.



....und wer es sich komplett "antun" möchte
 hier der Link zum BOE : Boletín Official del Estado

4 Kommentare:

  1. Willkommen zurück im "leben" oder so.
    Wie das in Deutschland mit dem anprobieren in Bekleidungsgeschäften gemacht wird, weiß ich nicht da ich noch nicht unterwegs war .

    Was ich witzig finde, ist dass bis zu 9 Personen eines Haushalts sich ein Auto teilen dürfen - da scheint es doch noch viel Großfamilien bei euch zu geben ..... und große Autos = Busse?

    lg und bleib gesund
    gabi

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    1. Das soll damit gesagt werden, also wenn so ein grosses Autos vorhanden ist, dürfen. Gibt auch Taxen in den Größen mit sovielen Sitzplätzen. Allerdings im privaten Bereich sieht man die seltener fahren. Wollten sie wohl mal wieder vorgreifen wenn Nachfragen kommen sollten...aber die tun sich wirklich auf wenn man sich das Original durchliest. Vor allem wenn dann im Eingang allgemein was geschrieben wird und im entsprechenden Punkt nicht nochmal aufgeführt wird. Die Verwirrung ist teilweise echt groß.

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  2. Hallo liebe Nova,
    schön, daß es endlich wiweder aufwärts geht oder? Das mit der anprobierten Kleidung hab ich noch nicht gelesen oder gehört, aber eigentlich nachzuvollziehen ....
    Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag und einen guten Start in eine schöne neue Woche und bleib gesund!
    ♥️ Allerliebste Grüße, Claudia ♥️

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    1. Gell...macht man sich zuerst keine Gedanken ;-)

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