Seit heute ist es soweit, die Phase 0 wurde eingeläutet und eine kleine Lockerung unter Vorgaben offiziell ausgesprochen. Wohlgemerkt natürlich nur für Personen die nicht infiziert sind und sich in Quarantäne befinden. Zudem wurde nochmal deutlich betont das alle Vorschriften des Abstand , die von den Gesundheitsbehörden angegebenen Vorbeugungs- und Hygienemaßnahmen gegen Covid-19 eingehalten werden müssen.
Ferner noch eine Ausnahme d.h. die angegebenen Zeitfenster betreffen die Gemeinden ab 5.000 Einwohner, diejenigen welche darunter liegen sind nicht daran gebunden. Zudem innerhalb seiner Gemeinde, und im Umkreis von einem Kilometer vom Wohnsitz.
Um verschiedene Altersgruppen weiterhin mehr auf Distanz zu halten
bzw. zu schützen gilt:
- 06.00-10.00 Uhr: Personen ab 14 Jahre und Freizeitsport
- 10.00-12.00 Uhr: Personen ab 70 Jahre und pflegebedürftige Personen
- 12.00-19.00 Uhr: Kinder unter 14 Jahren, auch weiterhin mit Begleitung
- 19.00-20.00 Uhr: Personen ab 70 Jahre und pflegebedürftige Personen
- 20.00-23.00 Uhr: Personen ab 14 Jahre und Freizeitsport
So dürfen jetzt auch Personen ab 14 Jahren in den festgelegten Zeiten
nicht beruflichen körperlichen Aktivitäten im Freien nachgehen. Sie
dürfen sich auf den Straßen oder öffentlichen Plätzen bewegen, insofern es sich um öffentliche, freigegebene Flächen, einschliesslich Naturräume, Grünflächen handelt.
Nicht professionelle Ausübungen jeder Sportart die keinen Kontakt zu Dritten erfordert sowie Spaziergänge sind erlaubt. Personen die eine Begleitung benötigen können auch von diesem Betreuer begleitet werden. Dieser kann durch eine mit im Haushalt lebende Person sein, ein Hausangestellter oder ein "normaler" Betreuer. Ausgeschlossen sind Bewohner von sozialen Gesundheitszentren für ältere Menschen.
Während der Ausübung der durch diese Anordnung erlaubten körperlichen
Tätigkeiten muss ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen
Personen und Dritten eingehalten werden.
Gleichzeitige Räume müssen vermieden werden, ebenso wie Orte, die zu Ballungszentren werden können. Zudem dürfen für sportliche Aktivitäten kein Fahrzeug oder öffentliches Verkehrsmittel genommen werden um dort hinzukommen.
Um die Einhaltung des Sicherheitsabstandes zu ermöglichen genießen diejenigen,
die zu Fuß gehen, den Vorrang vor den Radfahrern.
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