Sonntag, 7. Juni 2020

Update: Phase 3 und Maskenpflicht


Ab morgen gehen die kanarischen Inseln geschlossen
 in Phase 3  der Deeskalation des Alarmzustandes über.

Erleichterungen gibt es auch durch den Rückzug des spanischen Gesundheitsministeriums aus der regionalen Politik. Das bedeutet das die autonomen Gemeinschaften wieder selbst über die Bewegungen zwischen  Gemeinden und Provinzen entscheiden darf, insofern in der selben Phase.

Somit ist es  auch ab morgen  wieder erlaubt zwischen den Inseln zu reisen. Zudem sollen die Inseln auf den internationalen Tourismus vorbereitet werden.

Vorweg: bei sämtlichen Lockerungen ist nach wie vor 
der Abstand  von zwei Metern einzuhalten!
 

Ausgang und sportliche Aktivitäten:

Die Zeitfenster werden aufgehoben. Somit ist man nicht mehr an eine bestimmte Uhrzeit gebunden.

Restaurants und Hotels:

Dürfen ihre Terrassen wieder bis zu 75 Prozent belegen. Die Abstandsregeln von den Tischen und auch dort zu sitzen bleibt bestehen. Weiterhin darf kein Öl, Essig, Salz, Pfeffer und andere Utensilien auf dem Tisch stehen.

Das Konsumieren von Getränken an der Bar, auch im Stehen ist wieder erlaubt.

Diskotheken und Nachlokale dürfen unter der Auflage einer Drittel Kapaziät wieder öffnen.  Im Falle von Tanzflächen oder ähnlichem dürfen diese zur Aufstellung von Tischen genutzt werden. Getanzt werden darf nicht! Dies ist ergänzend erlaubt worden weil Arbeitgeber sowie Verbände es gefordert haben um eine Schliessung von über 15.000 Unternehmen sowie 25.000 Arbeitsplatzverluste  zu verhindern. 

Beerdigungen:

Die maximale Teilnehmerzahl in Innenbereichen wird auf 25 Personen erhöht, am Trauerzug selbst bis zu 50 Personen.

Hochzeiten:

Im Innenbereich dürfen wieder bis zu 75 Personen teilnehmen, im Aussenbereich bis zu 150 Gäste. Die räumliche Maximalkapizität im Normalzustand darf allerdings 75 Prozent nicht übersteigen.

Einkaufszentren und Geschäfte:

Die Kapazitätsgrenze beträgt 50 Prozent, öffentliche Nutzflächen in oder ausserhalb von Centren beträgt 40 Prozent.

Strand und Märkte: 
 
Sowohl am Strand als auch auf Straßenmärkten, muss auf die Distanz zwischen einzelnen Personen gewahrt bleiben. Es gilt ein Abstandsgebot von zwei Metern. An Stränden gelten je nach Region unterschiedliche Regelungen, weshalb Besucher unbedingt nachsehen sollten, was für ihren jeweiligen Strandabschnitt gilt. Märkte müssen zusätzlich sicherstellen, dass der Kundenstrom stets nur in eine Richtung erfolgt. Es gelten also „Einbahnstraßen“.

Anmerkung: wie ich gestern auf Bildern sehen konnte wurde z.B. am Socorro mit Pflöcken und Bändern parzelliert.

Kinos und kulturelle Einrichtungen:

Dürfen ihre Türen wieder auf 50 Prozent der Kapazität öffnen. Feste Plätze müssen zugewiesen werden um gleich den Abstand zu gewährleisten.

Zoos und Freizeitsparkt dürfen mit der Hälfte der Besucherkapazität wieder öffnen. Freizeitaktivitäten für Jugendliche und Kinder dürfen ausserhalb maximal 200 Personen, in geschlossenen Räumen 80 Personen betragen.

Bei Outdoor Aktivitäten wird die Gruppengröße auf 30 Personen erhöht. 

Schwimmbäder und Sportzentren dürfen mit 30 Prozent ihrer Kapazität genutzt werden.


Maskenpflicht:

Ein neues königliches Dekret legt die Verhaltensweisen auch für die Zeit nach dem Alarmzustand in ganz Spanien fest.  Ganz wichtig zu wissen ist die Maskenpflicht und bei Missachtung die Geldbuße.

Wer in der Öffentlichkeit keine Maske trägt und zudem gleichzeitig auch den Abstand von zwei Meter nicht einhält muss mit einer Geldstrafe von 100 Euro rechnen.  Neben weiteren Verhaltensweisen die der spanischen Regierung vorgelegt wurden und an die Öffentlichkeit durchgesickert sind, soll am Dienstag darüber in Madrid beraten werden. Es wird davon ausgegangen das es auch ohne große Änderung angenommen wird.

Demnach soll die Maskenpflicht nicht nur auf der Straße gelten, sondern auch im Luft-, See- und öffentlichen Personen-Nahverkehr, sowie  in privaten Fahrzeugen soll eine Maskenpflicht gelten wenn die Insassen des Fahrzeugs nicht im selben Haushalt wohnen.

Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen sind weiterhin von der Maskenpflicht befreit insofern sie es nachweisen können.

2 Kommentare:

  1. liebe Nova, das sind ja jede Menge LOCKERUNGEN, ich würde sogar sagebn abzüglich der Masken und Abstandspflicht fast schon normale ZUstände wie vor dem Ereignis Corona.
    Ob in geschlossenen Räumen z.B. 2 M Abstand eingehalten wird kann ja nur in entsprechend großen Räumen möglich sein, da bezweifle ich deren Einhaltung. Entsprechende Kontrollen werden es zeigen (Personalnotstand?)
    ich finde die Lockerungen erheblich darauf ausgerichtet damit Tourismus überhaupt möglich und machbar wird.
    Alles sind Momentaufnahmen dessen Gelingen sich erst 14 Tage später zeigt..
    liebe Grüße Angelface

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    1. Fast, denn die reduzierte Anzahl ist doch ein grosser Unterschied. Wie z.B. in einem Raum wo man zwar wieder mehr belegen kann, aber auch nur wenn der Abstand eingehalten werden kann. Somit in kleinen Räumen weniger Tische die belegt werden können. So wie in meiner Lieblingsbar, dem Arado, darf z.B. an der Bar/Theke selbst nicht mehr verzehrt werden.

      Kontrollen gibt es hier viele, vor allem in den größeren Orten. Neben vor Ort auch über Luft^^

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