Ab Samstag den 26.03.2022 wurden alle lokalen Maßnahmen aufgehoben, und seit dem 20.04.2022 nun auch die Maskenpflicht im Innenbereich mit Ausnahmen:
Mit dem Aufruf zum weiterhin verantwortungsvollen Umgang darf man sich nun mit ein paar Ausnahmen auch im Innenbereich ohne Maske aufhalten.
Nach wie vor gilt die Maskenpflicht:
in Apotheken, Krankenhäusern, Transfusionszentren, Gesundheitszentren,
Gesundheitsdiensten sowie Einrichtungen. Dies für Besucher und
weiterhin die dort arbeitenden Personen. Für Bewohner ist es nicht
obligatorisch.
Das Ampelsystem der Kanaren bleibt allerdings weiter bestehen um eine Signalisierung der aktuellen Lage abbilden zu können. Dies wurde überarbeitet:
Auf der Kabinettssitzung wurde beschlossen das es ab sofort nur noch zwei Warnstufen-Pakete geben wird. Die Inseln 1 bis 3 bekommen die selben Maßnahmen und nur noch Warnstufe 4 bekommt andere Regeln/Maßnahmen. Zudem wurden diese auch überarbeitet. Ein weiterer Schritt für Lockerungen.
Die Maßnahmen im Ampelsystem auf den Kanaren wurden in der Pandemie-Zeit schon ein paar Mal geändert Von mir wird es aktualisiert sobald ich etwas neues lese.
Angaben ohne Gewähr
Einreisebestimmungen nach Spanien allgemein: Hier gilt es sich vorab entsprechend im Anreise- sowie im Heimatland bezüglich der Rückkehr zu erkundigen. Wie die Pandemiezeit gezeigt hat kann es sich täglich ändern, und somit möchte ich diese in diesem Post nicht ausführen.
ehemalige Maßnahmen die vorerst "Geschichte" sind, ich aber durchgestrichen stehen lassen möchte
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Unabhängig von den Warnstufen gelten für alle diese Maßnahmen:
Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich noch immer für alle Personen ab 6 Jahren in Innenräumen.
Die allgemeine Abstandspflicht beträgt mindestens 1,5 Meter.
Öffentlicher Verkehr: 100 % Belegung auf allen Warnstufen.
Ein Rauchverbot in Gastronomie und der Öffentlichkeit,
letzteres immer dann wenn man läuft oder kein Abstand von 2 Metern
eingehalten werden kann. Wenn man irgendwo auf der Bank sitzt ist das
Rauchen möglich.
Das Essen und Trinken während dem Gehen ist untersagt.
Zuschauer in Stadien sind seit August in ganz Spanien wieder erlaubt, ab März 2022 zu 100 % im Außenbereich und 100 % im Innenbereich
Alle Geschäfte und Gastronomiebetriebe dürfen, unabhängig der Warnstufe, öffnen.
Auf allen Warnstufen darf bei kulturellen Veranstaltungen mit maximal 85 % im Außenbereich und 75 % im Innenbereich belegt werden.
Covid19 Tests/ Nachweis-Pflicht für Hotels und Ferienunterkünfte:
Dies sowie Nachweise sind seit dem 16.Oktober 2021 nicht mehr notwendig. Vorerst wurde es bis zum 31.Januar 2022 ausgesetzt. Wie es danach aussehen wird werde ich berichten. Die Aussetzung wurde bis zum 31.05.2022 verlängert.
Ab sofort zusammengelegt : Warnstufe 1 bis 3:
In den Warnstufen 1 - 3 wurden alle Kapazitätsbegrenzungen zum 07.März 2022 aufgehoben:
Allgemeine maximale Kapazität im Außenbereich 100 % – Im Innenbereich 100%
Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 12, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit 4 Uhr Nachts.
Massenveranstaltungen: Außen maximal 750 Personen oder 100 % (können also auch mehr Personen sein), innen maximal 500 Personen oder 100 %.
Reisegruppen: Maximal 50 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 100 % oder 150 Personen.
Nutzung von Saunen nur alleine oder mit Mitbewohnern, keine anderen Personen gleichzeitig zugelassen.
Ausübung nicht föderierter körperlicher und sportlicher Aktivitäten im Freien und in Sportanlagen und -zentren: 100 % Kapazität im Freien und 100 % im Innenbereich.
Föderale Sportausübung auf regionaler oder Inselebene im Freien oder in geschlossenen Räumen und nicht föderierte Sportausübung im Freien: 100 % öffentliche Kapazität im Freien und 100 % öffentliche Kapazität in Innenräumen.
Kulturelle Aktivität: In öffentlichen Räumen unter freiem Himmel 100 % und in geschlossenen kulturellen und künstlerischen Orten und Einrichtungen 100 %.
Besuche in Krankenhäusern: Besuche sind ohne Einschränkungen erlaubt.
Warnstufe 4:
Die maximale Kapazität im Gastgewerbe im Außenbereich beträgt 75% – Im Innenbereich 40 %, maximal 6 Personen an einem Tisch
In Supermärkten/Einzelhandelsgeschäften wird die Kapazität in Innenräumen auf 75 % festgelegt.
Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen
darf: 8, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so
hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit ist 3 Uhr in der Nacht für alle Betriebe
Ausübung nicht föderierter körperlicher und sportlicher Aktivitäten im Freien und in Sportanlagen und -zentren: 75 % Kapazität im Freien und 50 % im Innenbereich und in Gruppen wie unter Personengruppen beschrieben.
Föderale
Sportausübung auf regionaler oder Inselebene im Freien oder in
geschlossenen Räumen und nicht föderierte Sportausübung im Freien: 75 % öffentliche Kapazität im Freien und 50 % öffentliche Kapazität in Innenräumen.
Kulturelle Aktivität:
In öffentlichen Räumen unter freiem Himmel 85 % und in geschlossenen
kulturellen und künstlerischen Orten und Einrichtungen 50 %.
Massenveranstaltungen: In keinem Fall mehr als 1.000 Personen. Die ist alles abhängig von den lokalen Gesundheitsbehörden.
Reisegruppen: Maximal 20 Personen
Besuchsbegrenzungen in Krankenhäusern zu Besuchszwecken und FFP2-Maskenpflicht sonst flexibler gestaltet.
Spielstätten (Casino, Bingo etc.) sowie Wettbüros dürfen keinen Verzehr anbieten, Gäste müssen registriert werden.
Bei kulturellen Aktivitäten in Kinos, Theatern,
Auditorien und anderen Innenräumen ist das Essen oder Trinken während
der Shows oder Sitzungen nicht gestattet.
Camping ist untersagt
Märkte dürfen nur unter freiem Himmel stattfinden
Messen in Innenräumen sind untersagt
Parks, Strände und öffentliche Plätze werden um 22 Uhr geschlossen
Shows mit Chören, Bands, Orchestern oder anderen
Musikgruppen, bei denen die dauerhafte Verwendung der Maske und der
zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht dauerhaft
eingehalten werden können, sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
Besuche in Studentenwohnheimen untersagt, Gemeinschaftsräume geschlossen
Freizeiteinrichtungen für Jugendliche und Kinder geschlossen
Konferenzen und Kongresse sind nur per Videokonferenz erlaubt
Bei Prüfungen in Schulen und Universitäten liegt die Kapazitätsgrenze pro Klassenraum bei 33 %.
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