Freitag, 18. Februar 2022

Ampelsystem und Maßnahmen

Ab Samstag den 26.03.2022 wurden alle lokalen Maßnahmen aufgehoben, und seit dem 20.04.2022 nun auch die Maskenpflicht im Innenbereich mit Ausnahmen:

 

Mit dem Aufruf zum weiterhin verantwortungsvollen Umgang darf man sich nun mit ein paar Ausnahmen auch im Innenbereich ohne Maske aufhalten. 

Nach wie vor gilt die Maskenpflicht:  in Apotheken,  Krankenhäusern, Transfusionszentren, Gesundheitszentren, Gesundheitsdiensten sowie Einrichtungen.  Dies für Besucher und weiterhin die dort arbeitenden Personen.  Für Bewohner ist es nicht obligatorisch.

Zudem gilt sie weiterhin bei  Taxen, Bussen, Bahn, Flugverkehr und ebenfalls auf Schiffen wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. 


Das Ampelsystem der Kanaren bleibt allerdings weiter bestehen  um eine Signalisierung der aktuellen Lage abbilden zu können. Dies wurde überarbeitet:

Auf der Kabinettssitzung wurde beschlossen das es ab sofort nur noch zwei Warnstufen-Pakete geben wird. Die Inseln 1 bis 3 bekommen die selben Maßnahmen und nur noch Warnstufe 4 bekommt andere Regeln/Maßnahmen. Zudem wurden diese auch überarbeitet. Ein weiterer Schritt für Lockerungen.

 Die Maßnahmen im Ampelsystem auf den Kanaren wurden in der Pandemie-Zeit schon ein paar Mal geändert Von mir wird es aktualisiert sobald ich etwas neues lese. 

 Angaben ohne Gewähr

 überarbeitet am  20.04.2022
 
 

Einreisebestimmungen nach Spanien allgemein: Hier gilt es sich vorab entsprechend im Anreise- sowie im Heimatland bezüglich der Rückkehr zu erkundigen. Wie die Pandemiezeit gezeigt hat kann es sich täglich ändern, und somit möchte ich diese in diesem Post nicht ausführen.

 

ehemalige Maßnahmen die vorerst "Geschichte" sind, ich aber durchgestrichen stehen lassen möchte

↓↓↓↓

Unabhängig von den Warnstufen gelten für alle diese Maßnahmen:

Die Maskenpflicht gilt  grundsätzlich noch immer für alle Personen ab 6 Jahren in Innenräumen.

Die allgemeine Abstandspflicht beträgt mindestens 1,5 Meter.  

Öffentlicher Verkehr: 100 % Belegung auf allen Warnstufen.

Ein Rauchverbot in Gastronomie und der Öffentlichkeit, letzteres immer dann wenn man läuft oder kein Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann. Wenn man irgendwo auf der Bank sitzt ist das Rauchen möglich.  

Das Essen und Trinken während dem Gehen ist untersagt.  

Zuschauer in Stadien sind seit August in ganz Spanien wieder erlaubt, ab März 2022 zu 100 % im Außenbereich und 100 % im Innenbereich

Alle Geschäfte und Gastronomiebetriebe dürfen, unabhängig der Warnstufe, öffnen.

Auf allen Warnstufen darf bei kulturellen Veranstaltungen mit maximal 85 % im Außenbereich und 75 % im Innenbereich belegt werden.

 

 Covid19 Tests/ Nachweis-Pflicht für Hotels und Ferienunterkünfte: 

Dies sowie Nachweise sind seit dem 16.Oktober 2021 nicht mehr notwendig. Vorerst wurde es  bis zum 31.Januar 2022 ausgesetzt. Wie es danach aussehen wird werde ich berichten. Die Aussetzung wurde bis zum 31.05.2022 verlängert.



 

 

Ab sofort zusammengelegt : Warnstufe 1 bis  3: 


In den Warnstufen 1 - 3 wurden alle Kapazitätsbegrenzungen zum 07.März 2022 aufgehoben:



Allgemeine maximale Kapazität im Außenbereich 100 % – Im Innenbereich 100%

Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 12, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt. 

Schließzeit 4 Uhr Nachts.

Massenveranstaltungen: Außen maximal 750 Personen oder 100 % (können also auch mehr Personen sein), innen maximal 500 Personen oder 100 %.

Reisegruppen: Maximal 50 Personen

Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.

Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 100 % oder 150 Personen.

Nutzung von Saunen nur alleine oder mit Mitbewohnern, keine anderen Personen gleichzeitig zugelassen.

Ausübung nicht föderierter körperlicher und sportlicher Aktivitäten im Freien und in Sportanlagen und -zentren: 100 % Kapazität im Freien und 100 % im Innenbereich.

Föderale Sportausübung auf regionaler oder Inselebene im Freien oder in geschlossenen Räumen und nicht föderierte Sportausübung im Freien: 100 % öffentliche Kapazität im Freien und 100 % öffentliche Kapazität in Innenräumen.

Kulturelle Aktivität: In öffentlichen Räumen unter freiem Himmel 100 % und in geschlossenen kulturellen und künstlerischen Orten und Einrichtungen 100 %.

Besuche in Krankenhäusern: Besuche sind ohne Einschränkungen erlaubt.

 

 


Warnstufe 4:


Die maximale Kapazität im Gastgewerbe im Außenbereich beträgt 75% – Im Innenbereich 40 %, maximal 6 Personen an einem Tisch 

In Supermärkten/Einzelhandelsgeschäften wird die Kapazität in Innenräumen auf 75 % festgelegt.

Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 8, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.

Schließzeit  ist 3 Uhr in der Nacht für alle Betriebe

Ausübung nicht föderierter körperlicher und sportlicher Aktivitäten im Freien und in Sportanlagen und -zentren: 75 % Kapazität im Freien und 50 % im Innenbereich und in Gruppen wie unter Personengruppen beschrieben. 

Föderale Sportausübung auf regionaler oder Inselebene im Freien oder in geschlossenen Räumen und nicht föderierte Sportausübung im Freien: 75 % öffentliche Kapazität im Freien und 50 % öffentliche Kapazität in Innenräumen. 

Kulturelle Aktivität: In öffentlichen Räumen unter freiem Himmel 85 % und in geschlossenen kulturellen und künstlerischen Orten und Einrichtungen 50 %.

Massenveranstaltungen: In keinem Fall mehr als 1.000 Personen. Die ist alles abhängig von den lokalen Gesundheitsbehörden.

Reisegruppen: Maximal 20 Personen

Besuchsbegrenzungen in Krankenhäusern zu Besuchszwecken und FFP2-Maskenpflicht sonst flexibler gestaltet.

Spielstätten (Casino, Bingo etc.) sowie Wettbüros dürfen keinen Verzehr anbieten, Gäste müssen registriert werden.

Bei kulturellen Aktivitäten in Kinos, Theatern, Auditorien und anderen Innenräumen ist das Essen oder Trinken während der Shows oder Sitzungen nicht gestattet.

Camping ist  untersagt

Märkte dürfen nur unter freiem Himmel stattfinden

Messen in Innenräumen sind untersagt

Parks, Strände und öffentliche Plätze werden um 22 Uhr geschlossen

Shows mit Chören, Bands, Orchestern oder anderen Musikgruppen, bei denen die dauerhafte Verwendung der Maske und der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht dauerhaft eingehalten werden können, sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.

Besuche in Studentenwohnheimen untersagt, Gemeinschaftsräume geschlossen

Freizeiteinrichtungen für Jugendliche und Kinder geschlossen 

Konferenzen und Kongresse sind  nur per Videokonferenz erlaubt

Bei Prüfungen in Schulen und Universitäten liegt die Kapazitätsgrenze pro Klassenraum bei 33 %.

 


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