Mittwoch, 23. März 2022

Neue Verkehrsregeln März 2022 in Spanien

Seit Montag greifen nun alle schon vorab bekanntgegebenen neuen Verkehrsregeln die auch Urlauber wissen sollten.

Neben den neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen die schon länger bekannt sind  (klick) sollte man um einer Strafe zu entgehen auch diese nachfolgende Regeln beachten:


Regelung bezüglich Mobiltelefon:

Die einfache Regel lautet das beide Hände ans Steuer gehören, mit Ausnahme zur Schaltung. Während der Fahrt darf man auch sein Mobiltelefon nicht mehr in die Hand nehmen, selbst wenn man es nicht benutzt. Es wird sofort als schwerer Verstoß geahndet und mit 200 Euro Bußgeld belegt.

Inhaber eines spanischen Führerscheins werden 6 Punkte anstatt bisher 3 abgezogen.

Zudem darf während des Fahrens weder gegessen, getrunken oder geraucht werden (siehe Regel)


Überholen auf Landstraßen:

Die bis dato erlaubte Übertretung der Höchstgeschwindigkeit um 20km/h fällt beim Überholvorgang komplett weg.  

 

Überholen von Radfahrern:

Wer auf einer Straße mit zwei oder mehreren Fahrspuren pro Richtung ein Fahrrad oder Moped überholt, muss dafür die angrenzende Spur vollständig nutzen. Auf einspurigen Straßen müssen Fahrer den seitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten (sechs Punkte Abzug bei spanischen Führerscheinen)

Gegenstände aus dem Fenster werfen:

Von einer schweren zu einer sehr schweren Ordnungswidrigkeit geworden ist  es wenn man Gegenstände aus dem Fahrzeug wirft. Vor allem wenn diese eine Unfall- oder Brandgefahr bedeuten.  Hier wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig (sechs Punkte Abzug bei spanischen Führerscheinen)


Null-Promille für Minderjährige Verkehrsteilnehmer:

Für Minderjährige Fahrer gilt grundsätzlich eine Null-Promille-Regel, auch auf dem Fahrrad und dem Roller. Das Bußgeld beträgt 500 Euro.

 

Kindersitze und Sicherheitsgurte

Die Nichtbenutzung oder nicht richtige Benutzung von Sicherheitsgurten und Rückhalteeinrichtungen für Kinder werden bei Inhabern eines spanischen Führerscheins mit dem Abzug von 4 statt bisher 3 Punkten geahndet. Das Bußgeld beträgt weiterhin 200€.

Bis zu einer Körpergröße von 1,35 Metern müssen Kinder ein für ihre Größe und Gewicht zugelassenes Rückhaltesystem verwenden. In der Regel müssen Kinder auf der Rückbank sitzen, es sei denn es gibt keine Rückbank, die Rückbank ist bereits durch andere Kinder vollständig belegt, oder auf der Rückbank lässt sich kein Rückhaltesystem befestigen.

 

Fußgänger haben Vorrang:

Zwar schon lange per Gesetz geregelt wurde erneut darauf hingewiesen das Fußgänger an Überwegen, auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen stets Vorrang haben. Somit könnte nun auch wieder vermehrt darauf geachtet werden.

 

Radarwarner:

Bis dato war nur die Benutzung eines Radarwarners verboten. Ab sofort ist schon allein das Mitführen verboten. Sämtliche Warngeräte, darunter auch installierte Apps auf dem Handy sind strikt verboten, ganz egal ob angeschaltet oder nicht.

 

 

Hiesiges Punktesystem für Besitzer eines spanischen Führerscheins:

Das spanische Punktesystem funktioniert im Vergleich zum deutschen genau umgekehrt: Autofahrer in Deutschland bekommen für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Punkte in Flensburg. Ab acht Punkten wird einem der Führerschein entzogen. In Spanien werden die Punkte von einem Kontingent abgezogen. Bei den meisten enthält es zu Beginn zwölf Punkte. Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis starten mit acht Punkten. Wer sich vorbildlich verhält, kann sein Punktekonto auf bis zu 15 Punkte aufstocken. Der Führerschein wird entzogen, wenn alle Punkte verloren sind.

 


 Nuevas Leyes / DGT (klick)


- Stand 23.03.2022 - Angaben ohne Gewähr


4 Kommentare:

  1. Ich habe immer gedacht, Deutschland wäre Regelwütig, aber da habe ich mich geirrt, liebe Nova

    LG Bernhard

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    1. Och...ehrlich gesagt finde ich viele Regeln in Deutschland viel zu lasch, und mit Handy allein in der Hand kann ich nachvollziehen. Überwiegend Landstraßen und dabei viele Kurven, Serpentinen kann so ein Griff schon fatal werden. Ich habe meines eh schon immer in der Tasche wenn ich fahre. Wer was will versucht es nochmal oder ich kann dann sehen ob ich mich zurückmelden will.

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  2. Nach dem Motto:
    "Alles was nicht erlaubt ist, muss so gehandhabt werden, dass es erlaubt ist" - oder so ;-))
    Also, vor Fahrtantritt erst nochmal schlau machen, dann muss der Geldbeutel nicht abspecken ;-))
    Stets "Gute Fahrt",
    Luis

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    1. Ja, das sollte man auf jeden Fall....und das nicht unbedingt bei Autovermietern. Hatte spaßeshalber mal geschaut und was da steht ist teilweise von Anno Dazumal. Ein Unternehmen wollte ich anschreiben, aber nix-nada....das Kontaktformular war stillgelegt.

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