Montag, 16. Januar 2023

Neue Abfall- und Reinigungsverordnung in Santa Cruz

 

 

Morgen am 17.Januar tritt die neue kommunale Abfall- und Reinigungsverordnung  von und in  Santa Cruz in Kraft.


Der Bürgermeister für Öffentliche Dienste, Carlos Tarife (PP), weist darauf hin, dass die neuen Vorschriften auch während des Karnevals gelten und die örtliche Polizei jeden bestrafen wird, der auf die Straße uriniert. Damit reagiert er auf eine der öffentlichen Beschwerden im Zusammenhang mit diesem Fest, nämlich den unerträglichen Pinkelgeruch in Santa Cruz". In diesem Fall können die Bußgelder bis zu 750 Euro betragen.

Tarife erinnert daran, dass diese Verordnung, die alle Bußgelder erhöht und neue Straftatbestände enthält, die Verordnung aus dem Jahr 2001 ersetzt, "die völlig veraltet ist". "Ab dem 17. Januar können sie damit beginnen, Bußgelder gegen diejenigen zu verhängen, die sich nicht an die Bestimmungen der Verordnung halten. Der Bereich Öffentliche Dienste des Rathauses verfügt außerdem über ein Team von Inspektoren, die die Einhaltung der Verordnung überwachen", so der Stadtrat. Er weist darauf hin, dass der vollständige Text der Verordnung am 26. Dezember im Amtsblatt der Provinz veröffentlicht wurde.

Zu den wichtigsten Neuerungen dieser Verordnung gehört auch das Rauchverbot an "allen Stränden und Badestellen in der Gemeinde". Es stimmt, so Tarife, dass es spezielle Bereiche für Raucher geben wird, "aber wir haben sie noch nicht festgelegt". "In den nächsten Wochen werden wir die Orte festlegen, an denen das Rauchen erlaubt sein wird, aber in der Zwischenzeit wird es ab dem 17. Januar nicht mehr möglich sein, irgendwo an der Küste eine Zigarette oder ein anderes Gerät anzuzünden", fügt die Stadträtin hinzu. Die Geldbußen können bis zu 750 Euro betragen.

Mit dieser Verordnung, so Tarife, regelt der Stadtrat die Müllabfuhr in der Gemeinde im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung, stellt "klare Regeln auf, die zur Erreichung gesunder, angenehmer und attraktiver öffentlicher Räume beitragen", und führt ein Sanktionssystem ein, das darauf abzielt, "Verhaltensweisen auszumerzen, die mit dem bürgerlichen Zusammenleben und der Nachhaltigkeit völlig unvereinbar sind", wobei die Strafen "auf das gesetzlich zulässige Maximum" angehoben werden.

Die Höhe der Bußgelder kann bei sehr schwerwiegenden Verstößen gegen die Abfallbewirtschaftung bis zu 3,5 Millionen Euro betragen, was das 60-fache des Höchstbetrags der bisherigen Verordnung von 60.000 Euro ausmacht. Bei geringfügigen Reinigungsverstößen steigen die Bußgelder von 90 auf 750 Euro. Bei schwerwiegenden Verstößen, wie z. B. der Ablagerung von Müll außerhalb der Mülleimer, steigt das Bußgeld von 150 Euro auf mindestens 2.001 Euro und kann bis zu 100.000 Euro betragen.


Öffentliche Räume

Zu den Verboten im öffentlichen Raum gehören das Werfen oder Ablegen von festen oder flüssigen Abfällen jeglicher Art, das Werfen von Kauartikeln und deren Verpackungen auf den Boden, insbesondere Kaugummi, Bonbons, Zigaretten und dergleichen, sowie das Ausgießen von Schmutzwasser. Die Geldstrafen können bis zu 2.000 Euro betragen.


Behältnisse

Weitere Verbote in der Verordnung sind die Nichteinhaltung der Ablagerungszeiten, die Ablagerung von Müll außerhalb der Container sowie das Entfernen, Durchwühlen oder Sammeln von Müll. Die Geldstrafen können je nach Schwere des Verstoßes bis zu 100.000 Euro betragen.


Fahrzeuge

Reparaturen oder Reinigen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist verboten. Die Strafe kann bis zu 2.000 Euro betragen.

Menschliches Handeln

Es ist verboten, auf öffentlichen Straßen zu koten, zu urinieren oder zu spucken und in Badebereichen zu rauchen. Die Geldbußen können bis zu 750 Euro betragen.

Gebäude/Häuser

Die neue Verordnung verbietet das Gießen von Wasser von Balkonen, Fenstern oder Terrassen, das Gießen von Wasser oder die Reste von Blumentöpfen oder Blumenkästen sowie jegliche Art von Abfall. Es ist auch verboten, Teppiche oder jegliche Art von Kleidungsstücken zu schütteln. Die Strafen können bis zu 2.000 Euro betragen.


Niederlassungen

Zu den Verboten, die in der Verordnung in Bezug auf Einrichtungen enthalten sind, gehören die Verschmutzung des öffentlichen Raums durch das Reinigen von Schaufenstern, Geschäften, Verkaufsstellen und Außenelementen sowie die Verschmutzung des von der Tätigkeit betroffenen Bereichs, seien es Kioske, Restaurants, Bars oder Straßenstände. Die Bußgelder werden bis zu 2.000 Euro betragen.


Werbung

Es ist verboten, Flugblätter, Broschüren oder ähnliches Werbematerial auf die öffentliche Straße zu werfen, sowie Flugblätter und ähnliches an geparkten Fahrzeugen, Straßenmöbeln, Bäumen, Zäunen oder Mauern anzubringen. Die Strafen können bis zu 2.000 Euro betragen.

Bauarbeiten

 
Die für die Durchführung der Bauarbeiten Verantwortlichen dürfen die öffentlichen Straßen nicht vermüllen oder Bauabfälle ablagern. Die Bußgelder können bis zu 2.000 Euro betragen.

Tiere

Das Füttern von Tieren auf der Straße kann mit bis zu 2.000 Euro geahndet werden.



 

 

 

20 Kommentare:

  1. Man darf keine Kleidungsstücke schütteln? 🤪 Viele Sachen sind für mich selbstverständlich, manche schon etwas seltsam.
    Einen guten Wochenstart Nova 😁
    Liebe Grüße Tina

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Denke mal damit, genau wie mit dem Gießen, ist gemeint nicht über die Brüstung von Balkonen oder wenn Nachbarn davon "belästigt" würden. Dürfte eine Auslegungssache sein, aber halt auch Großstadt. Auf dem Land stört sich niemand daran solange man keine Verunreinigung provoziert.

      Löschen
  2. Eine akzeptable Runderneuerung die hier auch notwendig wäre liebe Nova. Eigentlich ist es traurig, dass solche Verordnungen überhaupt festgelegt werden müssen. Ein jeder Mensch, der einen gesunden Verstand besitzt, handelt ordnungsgemäß auch ohne Vorschriften...
    Liebe Grüssle und Umarmung in den Start der neuen Woche, L i s s i
    🙋‍♀️🤗😘

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ja, das stimmt 👍 Besonders gut finde ich das hohe Bußgeld für Wildpinkler, gerade auch weil z.B. bei Fiestas immer Toilettenhäuschen aufgestellt werden.

      Löschen
  3. Macht man von sich aus schon nicht, all das was da steht, und es ist eine Armut😢, daß es überhaupt rechtlich geregelt werden muß. Aber so ist es nun mal. 😖☹️ Hat mit der sogenannten "Kinderstube" zu tun. Könnte auch Unterrichtsfach sein bei manchen, gell. Dann müssten aber viele Erwachsene noch mal die Schulbank drücken.

    Knuddeldidö und knuffeldiduffel
    Tiger
    🐯

    AntwortenLöschen
  4. Vieles ist für mich selbstverständlich, anderes macht aber auch durchaus Sinn
    Bei anderem z.B. das Ausschütteln von Kleidung etc. frage ich mich, wie man vorgehen soll, wenn man keinen eigen Hinterhof, Garten oder so hat.
    Ich denke daran, dass ich von Dinas Decken auch erst mal die Haare runter schüttel, bevor diese gewaschen werden. Würde ich das nicht tun, wäre alles was danach in der Maschine gewaschen würde, voll mit Haaren, mal ganz davon abgesehen, das die Waschmaschine wohl eher kaputt ginge. meine besitzt noch nicht mal mehr ein Flusensieb, wie früher, das konnte man wenigstens zwischendruch mal säubern ????

    lg gabi

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Denke mal das wo kein Kläger da ist kein Angeklagter, aber wenn man dann "einen lieben Nachbarn" hat könnte das wirklich ein Problem werden.

      Löschen
  5. Die menschen wollen es scheinbar nicht anders, Also müssen harte Strafen angedroht werden, finde ich auch richtig. Mich stört sehr der wilde Müll in der Natur. Spucken wird sogar bestraft, 750 Euro dafür ist schon viel, was ist wenn jemand erbrechen muss und nicht schnell genug an den Seitenrand gehen kann? Interessant, ob davon auch bei uns etwas geändert wird? Lieben Gruss in die Woche, Klärchen

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Könnte mir vorstellen wenn man dann dafür sorgt es selbst wegzumachen dann wird "nur" der Finger gehoben. Ich persönlich finde es gut mit solch hohen Strafen. Gerade in Bezug auf Karneval oder Fiestas allgemein wenn dann doch mehr gepieselt wird. Fand ich persönlich von Männern schon immer ekelig.

      Löschen
  6. Hach, davon würde ich mir für hier auch so einiges wünschen. Im Kölner Karneval kostet das Wildpinkeln gerade mal 35€, falls die Leute überhaupt erwischt werden, was sich die Anwohner natürlich wünschen.
    Aber hier fallen auch Gerichtsurteile immer ganz mild aus, jedenfalls nie abschreckend für die Zukunft. Eine 5. oder 6. Bewährungsstrafe, weil man unbedingt das Gute im Menschen sehen will, ist leider üblich.
    Wünsche dir eine wunderschöne, neue Woche
    Arti

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ja, das habe ich auch vor kurzem gedacht als ein Mann der über Jahre seine Tochter missbraucht hat dafür eine Bewährungsstrafe bekommen hat. Einfach unglaublich 😮 Hier sind die Strafen doch viel höher und so ein Mensch käme hier nicht so schnell auf freien Fuß.

      Löschen
  7. Liebe Nova, das klingt nach durchaus sinvollen Regeln. Nun kommt's nur noch darauf an, ob die Strafen dann tatsächlich verhängt werden. Bei uns gibt es einige gute Gesetze, deren Einhaltung aber nicht unbedingt (oder zu wenig) kontrolliert wird. (Z.B. was das Littering betrifft.)
    In Costa Rica versucht man ganz und gar rauchfrei zu werden, da ist das Rauchen quasi überall verboten... (siehe mein aktueller Post, den ich jetzt auch noch beim T verlinkt habe)
    Herzliche Montagsgrüße, Traude
    https://rostrose.blogspot.com/2023/01/costa-rica-3-kapitel-was-sollte-man.html

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. In der Pandemie durfte man es hier ja z.B. im Außenbereich der Gastronomie auch nicht mehr und man dachte es allgemein bei zu behalten. Damit konnten sie sich aber nicht durchsetzen.

      Löschen
  8. Ganz schön strenge Regeln, aber vermutlich notwendig. Eure Müllbehältnisse sehen übrigens lustig auch, jedenfalls sehr viele von den Behältnissen 😀😄
    LG Mathilda 😘🤗

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Gell, gibt schon klasse Container. Leider ja nicht an der Regel. Würde mir sehr gut gefallen, auch bei uns im Ort.

      Löschen
  9. Olala, da braucht die Gemeinde Mammon - aber es ist schon richtig, Ordnung muss sein, sowas würde in so mancher Stadt nicht schaden !!!!!
    Eine "saubere" Woche,
    Luis

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Noch "schlimmer" ist es beim DGT was die Gesetze und Bestimmungen rund um Auto und Co angeht. Da kann man fast jede neue Woche mit etwas rechnen.

      Löschen
  10. ohje..
    da dürfte ich bei euch aber nicht wohnen..
    denn Kissen.. Decken.. Bettzeug .. Staubtücher und Wedel muss man ja mal ausschütteln ;)
    aber was Pinkeln.. Kaugummi .. Kippen usw. anbelangt denke ich ist das durchaus sinnvoll.. nur erwischen muss man sie dann auch
    liebe Grüße
    Rosi

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ist ja nur in der Hauptstadt, von daher 😉 Denke auch nicht das es das bei uns auf dem Land geben wird^^

      Löschen

Wichtiger Hinweis und folgendes ist zu beachten:

Mit der Nutzung der Kommentarfunktion erklärst Du Dich mit der Speicherung und Verarbeitung Deiner angegebenen Daten durch diese Webseite einverstanden und stimmst der o.a. Datenschutzverodnung im vollen Umfang zu.

Direktlinks in Kommentaren sind nicht erwünscht und ich behalte es mir vor diese Kommentare nicht freizuschalten. Weitere Information oben auf den Seiten.