Gestern von der neuen Verordnung der Maskenpflicht geschrieben, wurde sich bei der Sondersitzung am gestrigen Donnerstag doch entschieden den Beschluss aus Madrid teilweise zurück zu nehmen. In diesem Beschluss war nämlich davon die Rede das die Maskenpflicht auch am Strand oder Pool bestehen wird. Landesweit sollte verlangt werden das die Nutzung einer Maske auch beim Sonnenbad am Strand oder am Pool getragen werden müsse. Darin sehen die Kanaren allerdings noch Spielraum für eine Sonderregelung.
Falls ein Mindesabstand von 1,5 Meter gewährleistet ist sei die Verwendung der Maske beim Sonnenbad am Pool oder am Strand nicht nötig, so Regierungssprecher Julio Pérez. Auch in der Natur und ausserhalb von Ballungszentren wie im Wald werde die Maskenpflicht nicht grundsätzlich durchgesetzt.
Diese Ausnahmeregelungen gelten ausschließlich für diese Situationen insofern auch garantiert ist das der Abstand zu anderen Personen ausreichend vorhanden ist.
Man müsste halt eiiiiigentlich davon ausgehen können, daß man sich als normal vernünftig denkender Mensch auch draußen an Nötiges hält, so isses aber nicht.
AntwortenLöschenIch kann da nur sagen, ich fasse doch auch nicht auf eine glühende Herdplatte, nur um 🤦♀️ zu testen, ob sie heiß ist. Wie be....
Ach , ....
Jep, genau so ist es! Da sollte man vom gesunden Menschenverstand ausgehen aber der scheint so einigen abhanden gekommen zu sein; es wird nur gebrüllt und genau diejenigen sind die Verursacher das es nicht weitergeht.
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