Man könnte sich fast stündlich hinsetzen um zu berichten was erlaubt und was nicht erlaubt ist. So gab es noch gestern eine Sondersitzung des Ministerrates weil der kanarische Gerichtshof das Urteil bezüglich der Maßnahmen nochmals klarer formuliert hat.
Die Anwendung der Ausgangssperre und die Reisebeschränkungen sowie die Beschränkungen vom Besuch von Kirchen sind ab sofort NICHT mehr erlaubt.
Es fehle an einer rechtlichen Grundlage und deshalb sind diese von den Kanaren geforderten Punkte nicht anwendbar auch wenn der spanische Gerichtshof noch nicht entschieden hat.
„Eine Maßnahme, die nicht gerichtlich ratifiziert wurde, ist nicht wirksam und diese kann nicht angewendet werden, solange diese in der einen oder anderen Gerichtsbarkeit keine ausdrückliche Ratifizierung erhält“, so das Gericht.
Nach der genannten Sondersitzung des Ministerrates erklärte Perez nun, dass alle vom Gericht abgelehnten Maßnahmen mit sofortiger Wirkung auf den Kanaren aufgehoben werden. Dies bedeutet, dass ab letzter Nacht unter anderem keine Ausgangssperre mehr auf den Inseln existiert. Damit setzt die Regierung das Urteil des Gerichtes zu 100 % um. Man muss aber auch darauf hinweisen, dass die Sperrzeiten für die Gastronomie davon nicht betroffen sind und diese genau so bleiben, wie bisher. Auch gilt weiterhin die Maskenpflicht und das Personenlimit der entsprechenden Warnstufen der Kanaren.
Ferner wurden vom Gesundheitsministerium der Kanaren die Einreisebedingungen bezüglich der Covid19 Testpflicht für Einreisen vom spanischen Festland und den Balearen bis zum 31.Juli 2021 verlängert. Dies gilt für alle Einreisen, egal ob per Schiff oder Flugzeug. Es sei eine weiterhin notwendige Maßnahmen, um die Kontrolle und die Eindämmung der Pandemie aufrechtzuerhalten.
Seit dem 18. Dezember gibt es diese Testpflicht nun für Einreisen vom spanischen Festland. Eigentlich als gesonderte Maßnahme für die Feiertage zum Jahreswechsel gedacht, hat man seither diese Maßnahme stetig verlängert. 87 % aller vorgelegten Coronatests waren negativ. Die Passagiere können dabei das Testverfahren selbst wählen, akzeptiert wird der PCR-Test, der Antigen-Test und der in Spanien vorkommende TMA-Test.
Für Einwohner der Kanarischen Inseln gilt diese Testpflicht bei Einreise vom Festland auch, jedoch übernimmt die Kosten des Tests weiterhin die Regierung der Kanarischen Inseln.
danke für die interessanten Informationen man möchte ja auch ohne hinzureisen wissen, wie es in anderen Ländern und STaaten gehandhabt wird und ist...
AntwortenLöschenliebe Grüße angel
Gerne. Ich finde sowas auch immer sehr interessant^^
LöschenLiebe Nova,
AntwortenLöschenich habe es inzwischen aufgegeben, dengesammten Regelungswust zu durchsteigen und aktuell zu halten.
Da heißt es, Schullen sind ab Inzidenz von 165 zu Schlißen, was passiert, bei Inzidenz von über 200 gibt es im Kreis Präsenzunterricht.
Ich blicke da nicht mehr durch.
LG Bernhard
Bei euch ist es auch schlimm. Hier waren die Regeln ja einheitlich für die Insel; da gab es kein wenn oder aber in den einzelnen Gemeinden und ob die Zahlen hoch sind oder nicht. Wir haben alle an einem Strang ziehen müssen. War insofern einfach durch zu blicken^^
LöschenMit den verhängten Ausgangssperren ist das so eine Sache, sie werden nicht selten von den Gerichten vom Tisch gefegt.
AntwortenLöschenDieses Virus wird uns wohl noch eine ganze Zeit lang beschäftigen, auch wenn die Inzidenzien rückläufig sind.
Liebe Grüße
Christa
Hier erst jetzt wo der Alarmzustand von der Spanischen Regierung aufgehoben wurde. Davor war nix zu machen, aber wurde auch nicht versucht. Beschlossen und das hat gegolten.
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