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Mittwoch, 15. Dezember 2021

Änderung der Maßnahmen mit Covid 19 Zertifikat

Seit heute dem 15. Dezember 2021 können Betriebe ihre Schließungszeiten sowie Kapazitäten in den entsprechenden Warnstufen erhöhen wenn sie an der Vorlage des Covid- Zertifikates teilnehmen (klick)

Stufe 1 = grün

Stufe 2 = gelb

Stufe 3 = rot

Stufe 4 = braun

 
Diese derzeitigen Öffnungszeiten und Kapazitäten wurden durch Erweiterungen der am 30. September festgelegten Öffnungszeiten bis zum 15. Dezember verlängert. Daraus ergeben sich  bis dato folgenden allgemeinen Öffnungszeiten und Kapazitäten:

Stufe 1: Die Sperrstunde ist auf 4.00 Uhr morgens festgesetzt, die Sitzplatzkapazität im Freien beträgt 100 % und die Sitzplatzkapazität im Innenbereich 75 %.

Stufe 2: Die Sperrstunde wird auf 3.00 Uhr morgens festgesetzt und die Kapazität im Freien wird auf 75 Prozent und die Kapazität im Innenbereich auf 50 Prozent festgesetzt.

Stufe 3: Die Sperrstunde wird auf 2.00 Uhr festgelegt, die Kapazität der Außenplätze beträgt 50 % und die der Innenplätze 33 %.



Die Gesundheitsbehörde weist darauf hin, dass diese Öffnungszeiten und Kapazitäten für jede Stufe in den Einrichtungen und Tätigkeiten, die das auf den Kanarischen Inseln bereits geltende COVID Zertifikat in Anspruch nehmen, erhöht werden können.

Auf diese Weise können diese Einrichtungen und Tätigkeiten auf der betreffenden Insel die niedrigere Stufe beantragen.

Öffnungszeiten und Kapazitäten für Einrichtungen und Tätigkeiten, die das COVID Zertifikat verwenden:
 

Stufe 1: Die Öffnungszeiten sind unbegrenzt, die Kapazität beträgt 100 %, sowohl im Freien als auch in der Halle.
 

Stufe 2: Die Öffnungszeiten sind bis 4.00 Uhr morgens festgelegt, mit einer Kapazität von 100 % im Freien und 75 % im Innenbereich.

Stufe  3: Öffnungszeiten bis 3 Uhr nachts, mit 75 Prozent Kapazität im Freien und 50 Prozent im Innenbereich.



Das Regionalministerium fügt hinzu, dass die Änderung von Mittwoch, 00.00 Uhr, bis zum 10. Januar 2022, 24.00 Uhr, gilt, unbeschadet der Möglichkeit einer Verlängerung in Abhängigkeit von der Seuchenlage.

Die Verordnung sieht auch vor, dass in Spiel- und Wettlokalen sowie -räumen der Verzehr von Speisen und Getränken während der gesamten Öffnungszeiten erlaubt ist.

Die Gesundheitsbehörde weist darauf hin, dass bei Alarmstufe 4, die vom EZB-Rat nichts geändert wurde, die Schließungszeit für Betriebe auf 1 Uhr nachts festgesetzt ist und die maximal zulässige Kapazität 33 % im Freien und 25 % in geschlossenen Räumen beträgt.

Wenn eine Insel diesen Wert erreicht, können Betriebe, die das COVID Zertifikat verwenden, um 2 Uhr nachts schließen, wobei die Kapazität im Freien 50 % und die Kapazität in Gebäuden 33 % beträgt.

Die geltende Maßnahme legt die folgende Höchstzahl von Personen in öffentlichen und privaten Räumen, in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel, fest, mit Ausnahme von Mitbewohnern:


Stufe 1: maximal 12 Personen, ausgenommen Mitbewohner.
 

Stufe 2: maximal 8 Personen, ausgenommen Mitbewohner.

Stufe 3: maximal 6 Personen, es sei denn, es handelt sich um Lebensgefährten.
 

Stufe 4: maximal 6 Personen, es sei denn, es handelt sich um zusammenlebende Personen.

In Bezug der Kapazität und der Fahrpläne bleiben diese Grenzen auch im Falle der Verwendung des COVID Zertifikats bei den Maßnahmen auf der Ebene, die unmittelbar unter der Ebene liegt, auf der sich die betreffende Insel befindet.

 

Angaben ohne Gewähr

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