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Samstag, 11. Juli 2020

Update bei der neuen "Normalität"

Bereits am 04. Juli 2020 wurden weitere neue Lockerungen auf den Kanaren beschlossen:

So wurde demnach im  BOC der letzte Punkt in Bezug auf Hotels und Unterkünfte gestrichen. Dieser sagte das Zimmer nur von Menschen aus einem Haushalt belegt werden dürfen. Das ist weggefallen. 

Eine weitere Veränderung gibt es ebenfalls  für das Nachtleben. Bisher war dies nur im Aussenbereich, also auf Terrassen erlaubt. Nun darf auch innerhalb der Lokale das Geschäft stattfinden. Allerdings ohne Tanzfläche. Nur im Sitzen oder Stehen und mit Reservierung. Die Kapazitätsgrenze in den Lokalen beträgt 70 % und auf den Terrassen wurde diese auf 100 % angehoben. Natürlich immer mit dem vorgegebenen Sicherheitsabstand. Die maximale Gruppengröße für Clubs wurde auf 8 Personen festgesetzt. Eine ausreichende Belüftung der geschlossenen Räume muss sichergestellt werden. 

Mit Datum von gestern (10.07.2020) gab es eine erneute Anpassung:  

Diesmal betrifft es den Bereich der Veranstaltungen und den Bereich für Freizeit. So wurde das Personenlimit bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen angehoben. Es dürfen ab sofort 500 Teilnehmer an der Veranstaltung teilnehmen. Bei Veranstaltungen an der frischen Luft wurde das Limit auf 1.300 Personen angehoben. Natürlich gilt weiterhin der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern und die Verwendung einer Maske. 

Im Freizeitbereich wurde verboten in Shishabars die Shishas unter den Gästen weiterzugeben. Dieses Verbot gilt  für alle Inhalationsgeräte, sprich auch Pfeifen etc. Die Gastronomen müssen zudem sicherstellen, das nach dem individuellen Gebrauch der Produkte diese mit den höchsten Sicherheitsmaßnahmen desinfiziert werden. 

Bezüglich einer Maskenpflicht wie in Katalonien oder auf den Balearen wurde dies noch ausgeschlossen. Die Menschen auf den Kanaren würden sich den Regeln entsprechend vorbildlich verhalten und zudem wären die Zahlen positiv.


Quellen :

BOC - 2020/134

BOC 2020/139

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