Ab
heute ist es soweit. Die Phase 1 der Deeskalation beginnt und da gibt
es schon für die Bewohner sowie Geschäftsleute ein kleines Aufatmen.
Zudem
habe ich persönlich mich auch gefreut das mein Material geliefert
werden kann, mit Absprache haben wir es für den Dienstag Vormittag
vereinbart, und zudem habe ich gestern früh auch noch gelesen das PIRS
wieder öffnet. Somit kann ich den angesammlten Grün-Abfall dort
hinbringen um ihn sachgemäß zu entsorgen.
Hier
nochmals alle bis dato bekannten Lockerungen in Kurzform, und vorweg
sei gesagt dass die kanarische Gesundheitsbehörde darauf hinweist dass
die bisherigen Zeitfenster aus Phase 0 für Sport sowie Spaziergang auch
während der Phase 1 bestehen bleiben.
- Es ist möglich, sich innerhalb oder außerhalb der Wohnung mit
anderen Personen zu treffen. Ausgeschlossen sind positiv auf das
Coronavirus getestete oder sich in Isolation befindliche Personen. Auch
ältere Menschen und Angehörige einer Risikogruppe dürfen nicht besucht
werden.
- Unter den zuvor genannten Voraussetzungen dürfen sich bis zu zehn
Personen treffen, wobei ein Sicherheitsabstand von zwei Metern sowie die
Hygienevorschriften einzuhalten sind.
- Bei der Nutzung von Terrassen-Cafés ist zu beachten, dass nur 50
Prozent der Tische besetzt werden dürfen. Zwischen den Tischen muss ein
Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden, und die Kundengruppen
dürfen nicht mehr als zehn Personen umfassen. Darüber hinaus müssen die
Tische zwischen den Kunden desinfiziert werden, und es dürfen keine
üblichen Bierdeckel oder Servietten verwendet werden.
- Bei der Benutzung privater Autos dürfen sich bis zu neun Personen, die dem gleichen Haushalt angehören, das Auto teilen.
- Nur Geschäfte von weniger als 400 Quadratmetern dürfen, wie in Phase
0, geöffnet werden, aber es ist jetzt keine vorherige
Terminvereinbarung oder individuelle Betreuung erforderlich. Die Läden
dürfen den Zutritt von Kunden bis zu maximal 30 Prozent ihrer Kapazität
erlauben. Ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern muss dabei
eingehalten werden. Es müssen auch bevorzugte Öffnungszeiten festgelegt
werden. Darüber hinaus müssen die Händler die Räumlichkeiten zweimal
täglich desinfizieren.
- Freiluftmärkte auf den öffentlichen Straßen sind wieder erlaubt,
wenn auch mit Einschränkungen hinsichtlich des Abstands zwischen den
Ständen und der Abgrenzung der Durchgänge für eine korrekte Kontrolle
der Kapazität durch die Sicherheitskräfte. Die Anzahl der üblichen
Stände ist auf 25 Prozent begrenzt, und die maximal zulässige
Besucherzahl darf ein Drittel der Kapazität betragen.
- Mahnwachen für Verstorbene sind wieder erlaubt, allerdings gibt es
eine Begrenzung auf 15 Personen, wenn sie im Freien stattfindet, und auf
zehn Personen in geschlossenen Räumen.
- Auch für Beerdigungen wird eine Grenze gesetzt. Die Prozession für
die Beerdigung oder den Abschied bei der Feuerbestattung des
Verstorbenen ist auf maximal 15 Personen beschränkt.
- Religiöse Einrichtungen werden in der Phase 1 wieder geöffnet,
allerdings wird die Zahl der Gläubigen, die sie gleichzeitig betreten
dürfen, auf ein Drittel beschränkt.
- Sportanlagen, die sich im Freien befinden und die Aktivitäten keinen
Körperkontakt beinhalten (wie zum Beispiel Tennis oder Leichtathletik),
können in Phase 1 besucht werden. Auch zu diesem Zeitpunkt können
einzelne Sportaktivitäten, die keinen Körperkontakt oder die Benutzung
von Umkleideräumen vorsehen, nach Vereinbarung in Sportzentren
durchgeführt werden. Die sonstige Nutzung geschlossener Einrichtungen
sowie das Schwimmen in Schwimmbädern bleibt in dieser Phase untersagt.
- Die Versorgung von Menschen mit Behinderungen und die Frühbetreuung,
Berufs-, Rehabilitations- und psychosoziale Therapien werden wieder
möglich. Auch die häuslichen Pflege und kontinuierliche Nachsorge für
ältere Menschen, die nicht in Heimen leben, ist wieder gegeben.
(keine Gewähr für eventuelle Änderungen/Falschinterpretationen der u.a. Quelle)
|
Quelle FB Ayuntamiento |
Interessant
finde ich auch den Hinweis für Bekleidungsgeschäfte bzw. wie es auch im
BOE ganz ausführlich beschrieben wird: Klar, in die Umkleide darf nur
eine Person, aber weiter wird darauf hingewiesen das anprobierte
Bekleidung nicht wieder auf die Stange oder ins Regal darf sondern
vorher desinfiziert werden muss. Ich weiß nicht ob dies so ausführlich
auch in Deutschland klar gemacht wurde.
....und wer es sich komplett "antun" möchte
Willkommen zurück im "leben" oder so.
AntwortenLöschenWie das in Deutschland mit dem anprobieren in Bekleidungsgeschäften gemacht wird, weiß ich nicht da ich noch nicht unterwegs war .
Was ich witzig finde, ist dass bis zu 9 Personen eines Haushalts sich ein Auto teilen dürfen - da scheint es doch noch viel Großfamilien bei euch zu geben ..... und große Autos = Busse?
lg und bleib gesund
gabi
Das soll damit gesagt werden, also wenn so ein grosses Autos vorhanden ist, dürfen. Gibt auch Taxen in den Größen mit sovielen Sitzplätzen. Allerdings im privaten Bereich sieht man die seltener fahren. Wollten sie wohl mal wieder vorgreifen wenn Nachfragen kommen sollten...aber die tun sich wirklich auf wenn man sich das Original durchliest. Vor allem wenn dann im Eingang allgemein was geschrieben wird und im entsprechenden Punkt nicht nochmal aufgeführt wird. Die Verwirrung ist teilweise echt groß.
LöschenHallo liebe Nova,
AntwortenLöschenschön, daß es endlich wiweder aufwärts geht oder? Das mit der anprobierten Kleidung hab ich noch nicht gelesen oder gehört, aber eigentlich nachzuvollziehen ....
Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag und einen guten Start in eine schöne neue Woche und bleib gesund!
♥️ Allerliebste Grüße, Claudia ♥️
Gell...macht man sich zuerst keine Gedanken ;-)
Löschen