Dies ist in einer Anordnung des Ministeriums für Verkehr, Mobilität und städtischen Agenda festgelegt, welche gestern veröffentlicht wurde und sie besagt, dass eine Person pro Sitzreihe, einschließlich des Fahrers, in Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzplätzen mitfahren darf. Wobei ein möglichst großer Abstand zwischen den Insassen eingehalten werden muss.
Zu den genehmigten Tätigkeiten gehören: der Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten und Grundbedarfsgütern; die Unterstützung von Zentren, Dienstleistungen und Gesundheitseinrichtungen; die Fahrt zum Arbeitsplatz zur Ausübung der Arbeit, der beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit; die Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts; die Unterstützung und Betreuung von älteren Menschen, Minderjährigen, Angehörigen, Behinderten oder besonders schutzbedürftigen Personen.
Auch Fahrten zu Finanz- und Versicherungsinstitutionen, solche aufgrund höherer Gewalt oder Notlagen und solche zum Tanken an Tankstellen oder Tankstellen, wobei im letzteren Fall die Fahrt nur von einer Person durchgeführt werden sollte.
Servus Nova,
AntwortenLöschennur eine entsprechende Strenge der Einschränkungsüberwachung kann zu einem erhofften Rückgang dieser Pandemie führen und da sollte sich verdammt noch mal die GANZE WELT einig sein!!!!!!!!!!
Schönen Gruß und bleib xund,
Luis
Überwacht wird hier mehr als streng^^ Es gab schon viele Bußgelder und auch sogar schon Gefängnisstrafen...da greifen sie hart durch. Ich werde so gut wie es geht, möglich ist zu Fuß einkaufen gehen, aber das wird frühestens. ohne Gehamster- nächste Woche sein. Habe grundsätzlich mein Einkaufsverhalten nicht verändert.
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